DGUV Information 203-029 - Gestaltungsregeln für den Einsatz von Transferwagen in der Wellpappenindustrie

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Abschnitt 6 - Gestaltung von festgelegten Übergängen

Die Schnittstelle zwischen Personen und Verkehrsbereich des Transferwagens ist ein besonders unfallträchtiger Bereich. Deshalb ist es notwendig, den Personenverkehr auf das betrieblich unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen und - wo immer dies möglich ist - Personen und Fahrweg des Transferwagens zu trennen.

In Abhängigkeit von der jeweiligen betrieblichen Situation ist eine Gefährdungsbeurteilung mit Risikoanalyse immer durchzuführen. Dabei ist ein besonderes Augenmerk auf die Scherstelle zwischen dem Ende der Rollenbahn und dem Transferwagen zu legen. Weiterhin ist die Notwendigkeit des Eintritts von Personen in den Fahrbereich des Transferwagens, die Häufigkeit des Eintritts in den Gefahrbereich und die Maßnahmen für ein gefahrloses Betreten des Verkehrsweges zu betrachten. Damit ist es möglich, die jeweilige betriebliche Situation zu berücksichtigen und die erforderlichen Gestaltungsmaßnahmen optimal anzupassen.

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Die Scherstelle zwischen dem Ende der Rollenbahn und dem Transferwagen ist ein gefährlicher, besonders zu sichernder Bereich.

In den nachstehenden Abschnitten sind mögliche Sicherheitsmaßnahmen aufgeführt:

Kennzeichnung von Übergängen

Festgelegte Übergänge können im Bodenbereich optisch entsprechend der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" markiert werden. Bei Erfordernis ist eine Ausstattung mit Spiegeln möglich, um die Einsehbarkeit in den Gefahrbereich zu erhöhen.

Sicherung der Rollenbahnenden mit Schaumstoffelementen

Die Eckbereiche der Rollenbahnen können durch die Installation von Schaumstoffelementen - wie in Abschnitt 4.3 beschrieben - abgesichert werden. Die Schaumstoffelemente sind gegen einfaches Verschieben zu sichern.

Reduzierung der Geschwindigkeit des Transferwagens

Um ein gefahrloses Überqueren des Fahrweges zu ermöglichen, kann die Fahrgeschwindigkeit des Transferwagens an den definierten Übergängen rechtzeitig bei Annäherung so vermindert werden, dass Personen den Gefahrbereich verlassen können. Die Annäherung des Transferwagens kann hierbei auch optisch oder akustisch angezeigt werden.

Installation von Warnleuchten

Die Annäherung des Transferwagens kann durch eine akustische oder optische Warnung (Blinkleuchte) angezeigt werden. Diese muss rechtzeitig, d.h. bevor der Transferwagen den Übergang erreicht, ausgelöst werden, damit Personen oder Fahrzeuge den Gefahrbereich verlassen können.

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Optische oder akustische Signale weisen auf die Annährung eines Transferwagens hin

Installation von Ampeln

Die Annäherung des Transferwagens kann durch eine Ampel angezeigt werden. Diese ist so zu schalten, dass ein Verlassen des Gefahrbereiches für Personen und Fahrzeuge bei Annäherung des Transferwagens rechtzeitig möglich ist.

Installation von Schranken oder Türen

Übergänge können durch automatische oder manuell zu betätigende Schranken oder Türen gesichert werden.

Installation von Lichtschranken

An diesen Übergängen kann der Zutrittsbereich durch Lichtschranken, welche auf den Antrieb des Transferwagens wirken, gesichert werden. Bei Auslösung der Lichtschranken wird der Transferwagen über Not-Aus stillgesetzt. Dabei ist es zulässig, die Lichtschranken erst bei Annäherung des Transferwagens in Betrieb zu nehmen.

Installation von Brücken

Als eine besonders sichere Art der Trennung von Fußgängern und Transferwagen kann die Installation eines Überganges in Form einer Brückenkonstruktion angesehen werden.

bgi-854_info.jpgWeitere Informationen

  1. ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung"