DGUV Information 203-029 - Gestaltungsregeln für den Einsatz von Transferwagen in der Wellpappenindustrie

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Abschnitt 5.4 - Bumper

Beim Einsatz von Bumpern muss der Ausweichweg des Bumpers ebenfalls größer als der Anhalteweg des Transferwagens sein.

Die Betätigungskräfte dürfen 250 N nicht überschreiten. Die Endkraft, die erreicht wird, wenn der Bumper zusammengedrückt ist, nachdem der mit Maximalgeschwindigkeit fahrende und mit Maximallast beladene Transferwagen durch den Bumper angehalten wurde, darf 400 N nicht überschreiten (→ siehe DIN EN 1525).