DGUV Information 205-003 - Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten

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Abschnitt 6.2 - 6.2 Praxisphasen

Es wird empfohlen, in die Ausbildung Praxisphasen zu integrieren. In dieser Zeit sollen Ausbildungsteilnehmende in einem Betrieb Tätigkeiten von Brandschutzbeauftragten durchführen. Dabei sind die Ausbildungsteilnehmenden durch einen erfahrenen Brandschutzbeauftragten oder eine im Brandschutz erfahrene Fachkraft für Arbeitssicherheit (betreuende Person) zu beraten und zu unterstützen.

Vom Ausbildungsteilnehmenden ist ein aussagekräftiger Bericht über die Praxisphase in Textform zu erstellen, aus dem hervorgeht, welche Kompetenzen er eingesetzt hat und verbessern konnte (Reflexion). Der Bericht ist von der betreuenden Person zu unterschreiben.

Anrechnungsmodus:

Eine Woche Praxisphase wird mit maximal 4 Unterrichtseinheiten angerechnet. Für die Erstellung des Berichts werden ebenfalls 4 Unterrichtseinheiten angerechnet. Für die Praxisphase einschließlich der Erstellung des Berichts können maximal 12 Unterrichtseinheiten angerechnet werden.