DGUV Information 205-003 - Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten

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Abschnitt 6.1 - 6.1 Präsenzphasen

Bei einer Präsenzveranstaltung befinden sich Lernende und Lehrende im gleichen Raum und interagieren im Wesentlichen ohne technische Hilfsmittel miteinander. Die Summe der Präsenzphasen muss mindestens 32 Unterrichtseinheiten umfassen.

Bei Präsenzphasen umfasst eine Unterrichtseinheit 45 Minuten. Aus pädagogischen Gründen sollen pro Tag nicht mehr als 8 Unterrichtseinheiten und pro Woche nicht mehr als 40 Unterrichtseinheiten durchgeführt werden. Pausen sollten im Abstand von maximal 90 Minuten und in angemessener Dauer durchgeführt werden.

Die Anzahl von Teilnehmenden soll 24 Ausbildungsteilnehmende nicht überschreiten. In den Präsenzphasen sind insbesondere enthalten:

  • Einführung in das Themenfeld Brandschutz

  • Vermittlung von Kommunikationskompetenzen

  • Übung mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen, wie z. B. Feuerlöschern und Wandhydranten

  • Abschlussprüfungen

ccc_1787_as_5.jpgHinweis
Die Ausbildung beginnt mit einer Präsenzphase von mindestens 12 Unterrichtseinheiten.