DGUV Information 205-003 - Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten

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Anhang 2 - Kompetenzen zur Ausbildung von Brandschutzbeauftragten

Nach Abschluss der Ausbildung müssen Brandschutzbeauftragte über folgende Kompetenzen verfügen:

ccc_1787_as_5.jpgAnmerkung
Die hochgestellten Zahlen hinter den Verben bezeichnen die Kompetenzstufen 1 bis 6 in Anlehnung an Dubs, Metzger und Seitz.

  1. 1:

    Erinnern: Erkennen, wiedergeben ...

  2. 2:

    Verstehen: Beschreiben, erläutern, darstellen ...

  3. 3:

    Anwenden: Durchführen, übertragen, lotsen ...

  4. 4:

    Analysieren: Ermitteln, zuordnen, bestimmen ...

  5. 5:

    Evaluieren: Bewerten, abwägen, beurteilen ...

  6. 6:

    Kreieren: Entwerfen, entwickeln, planen, konstruieren ...

Allgemeine Kompetenzen

Der Brandschutzbeauftragte oder die Brandschutzbeauftragte

  • kennt1 die einschlägigen Rechtsquellen und Erkenntnisquellen für sein bzw. ihr Tätigkeitsgebiet und ist in der Lage, diese Dokumente sachgerecht zu interpretieren2,

  • kennt1 seine bzw. ihre Rechtsstellung im Betrieb,

  • kann seine bzw. ihre eigene Verantwortung und Haftung einschätzen2 und erläutern2.

  • kennt1 seine bzw. ihre internen und externen Ansprechpartner,

  • ist in der Lage, seinen bzw. ihren fachlichen Standpunkt deutlich darzustellen2 und gegenüber Dritten nachdrücklich zu vertreten2,

  • versteht2 die wesentlichen physikalisch-chemischen Grundlagen der Verbrennung und des Löschens,

  • kann die Bedeutung des Brandschutzes für Betriebe und Organisationen darstellen2,

  • kann die möglichen Gefahren und Schäden, die für Mensch, Tiere, Gebäude, Sachen, Produktionseinrichtungen und -abläufe sowie die Umwelt durch Brand entstehen, Dritten vermitteln2,

  • kann die Auswirkungen von Brandfolgeprodukten auf die Gesundheit von Menschen erläutern2,

  • kennt1 wesentliche Zündquellen und Brandursachen und kann Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen5.

Themenfeld baulicher Brandschutz

Der Brandschutzbeauftragte oder die Brandschutzbeauftragte

  • kann Gebäude den Gebäudeklassen zuordnen1,

  • erkennt, ob ein Gebäude einen Sonderbau darstellt1,

  • versteht2 die wesentlichen Maßnahmen und Konzepte im baulichen Brandschutz (zum Beispiel notwendiger Flur, notwendiger Treppenraum, Schottung, Brandwand) und kann Dritten die Wichtigkeit der entsprechenden Maßnahmen erläutern2,

  • kann den Ist- und Sollzustand für die Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge beurteilen5,

  • versteht2 die Klassifizierung von Baustoffen und Bauteilen,

  • kann Anforderungen an Baustoffe und an Bauteile aus Brandschutzkonzepten und Vorschriften entnehmen1,

  • kennt1 die Bedeutung der Löschwasserversorgung und die wichtigsten Möglichkeiten, wie diese gewährleistet werden kann,

  • kennt1 die Wichtigkeit der Löschwasserrückhaltung und kennt1 wesentliche Maßnahmen dafür,

  • kennt1 die Bedeutung der Flächen für die Feuerwehr und kann diese Dritten vermitteln2,

  • kann offensichtliche Abweichungen von regulären Zuständen von Bauteilen erkennen und beschreiben4.

Themenfeld anlagentechnischer Brandschutz

Der Brandschutzbeauftragte oder die Brandschutzbeauftragte

  • kennt1 die wesentlichen brandschutztechnischen Anlagen,

  • kann deren Funktion und Wirkungsweise erläutern2,

  • kennt1 deren typische Anwendungsbereiche,

  • kann deren wesentliche Bauteile erkennen1 und benennen1,

  • erkennt4 typische betriebliche Situationen, durch die die Wirksamkeit der Anlagen negativ beeinflusst werden und kann diese erläutern2,

  • kann offensichtliche Mängel an brandschutztechnischen Anlagen erkennen und beschreiben4,

  • kennt1 wesentliche Schutzmaßnahmen für Personen beim Einsatz von Gaslöschanlagen und kann diesbezüglich den Unternehmer oder die Unternehmerin beraten4,

  • kann die Bedeutung von ordnungsgemäßer Instandhaltung und insbesondere auch erforderlicher Prüfungen erläutern2.

Themenfeld organisatorischer Brandschutz

Der Brandschutzbeauftragte oder die Brandschutzbeauftragte

  • kann den Unternehmer oder die Unternehmerin, Führungskräfte und Mitarbeitende im vorbeugenden Brandschutz fachlich kompetent beraten4,

  • kann eine angemessene betriebliche Organisation im Brandschutz (Brandschutzmanagement) vorschlagen4 und bei der Integration des Brandschutzes in die betrieblichen Abläufe mitwirken3,

  • kann die Brandschutzordnung entsprechend den betrieblichen Erfordernissen ausarbeiten3,

  • kann den Unternehmer bzw. die Unternehmerin bei der betrieblichen Unterweisung im Brandschutz unterstützen2,

  • kann Beschäftigte und Führungskräfte zu brandschutzgerechtem Verhalten motivieren3,

  • ist in der Lage, Evakuierungsübungen zu planen4 und deren Verlauf auszuwerten5,

  • kann für übliche Tätigkeiten und Gegebenheiten eine Gefährdungsbeurteilung zum Thema Brandschutz erstellen5,

  • kann in Zusammenarbeit mit anderen Expertinnen und Experten, wie z. B. Fachkräften für Arbeitssicherheit, bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung bei komplexen Sachverhalten aktiv mitwirken5,

  • kann Ersatzmaßnahmen zum baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz vorschlagen4,

  • kennt1 wesentliche Prüfpflichten im Brandschutz, ist in der Lage, ordnungsgemäße Prüfungen zu organisieren3 und kann den Unternehmer oder die Unternehmerin bezüglich der Organisation der Prüfungen beraten4,

  • kann Personen im Umgang mit handbetätigten Feuerlöschern und anderen Löscheinrichtungen ausbilden3,

  • kann Personen zum Brandschutzhelfer ausbilden3,

  • kann ein Konzept zur Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern und anderen Löscheinrichtungen erarbeiten3 und bei der Umsetzung mitwirken3,

  • kann Flucht- und Rettungspläne auf deren Richtigkeit überprüfen3,

  • kann bei der Erstellung von Feuerwehrplänen mitwirken3,

  • stellt Abweichungen (Soll-/Istzustand) im betrieblichen Brandschutz fest5 und kann sie dem Unternehmer bzw. der Unternehmerin darlegen4,

  • kann aussagekräftige Berichte und Stellungnahmen verfassen2.

Themenfeld abwehrenden Brandschutz

Der Brandschutzbeauftragte oder die Brandschutzbeauftragte

  • kann mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen, wie z. B. Feuerlöschern und Wandhydranten, einen Entstehungsbrand löschen3,

  • kennt1 die Organisation von Feuerwehren,

  • kennt1 die Leistungsfähigkeit und die Leistungsgrenzen von Feuerwehren und Rettungsdiensten.

Kompetenzerfassung (Prüfung)

Die angeführten Kompetenzen listen im Wesentlichen die Fach- und Methodenkompetenz auf. Schlüssel für den Erfolg der Arbeit von Brandschutzbeauftragten ist die Fähigkeit, erfolgreich mit anderen zu kommunizieren und zusammenzuarbeiten (soziale Kompetenz).

Die Anzahl und das Niveau der einzelnen Kompetenzen zeigen deutlich, dass die Hauptanforderungen von Brandschutzbeauftragten im Themenfeld des organisatorischen Brandschutzes liegen. Weiterhin sind insbesondere kommunikative Kompetenzen gefordert. Dementsprechend sollten diese Bereiche in der Kompetenzerfassung den Schwerpunkt bilden.

Beispielhafte Vorgehensweisen zur Kompetenzermittlung:

  • Bericht erstellen oder Aufgabenstellung bearbeiten und darauf aufbauend das Ergebnis präsentieren.

  • Aufgabe: Den Unternehmer oder die Unternehmerin informieren und überzeugen. Schwerpunkt der Prüfung: Überprüfung der Kommunikationskompetenz.

  • Schwerpunkt der schriftlichen Prüfung: Überprüfung des Fachwissens und der schriftlichen Ausdrucksfähigkeit.

  • Multiple Choice Fragen können verwendet werden, wenn die schriftliche Ausdrucksfähigkeit durch die Erstellung eines Berichtes (oder vergleichbare Maßnahmen) überprüft wurde.