DGUV Information 205-003 - Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten

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Abschnitt 5.3 - 5.3 Umgang mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen

Im Rahmen der Ausbildung müssen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen den Umgang mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen, wie z. B. Feuerlöschern und Wandhydranten an einem realitätsnahen Feuer üben. Hierzu können z. B. behördlich genehmigte Löschübungsplätze (Lösch-Trainingszentren) genutzt werden oder Brandsimulationsgeräte und -anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen zur Anwendung kommen.

ccc_1787_as_5.jpgHinweis
Virtuelle Brandsimulationseinrichtungen sind nicht zulässig.