Abschnitt 4.2 - 4.2 Besondere Anforderungen bei erhöhter Brandgefährdung
Für Betriebe mit erhöhter Brandgefährdung kann darüber hinaus für Brandschutzbeauftragte eine besondere Qualifikation sinnvoll sein, z. B.
Personen mit feuerwehrtechnischer Ausbildung,
Absolventinnen oder Absolventen der Ausbildung Werkfeuerwehrmann/-frau,
Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie
Hochschulabsolventen oder Hochschulabsolventinnen mit Studienschwerpunkt Brandschutz oder Sicherheitstechnik.