DGUV Information 205-003 - Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten

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Abschnitt 4.2 - 4.2 Besondere Anforderungen bei erhöhter Brandgefährdung

Für Betriebe mit erhöhter Brandgefährdung kann darüber hinaus für Brandschutzbeauftragte eine besondere Qualifikation sinnvoll sein, z. B.

  • Personen mit feuerwehrtechnischer Ausbildung,

  • Absolventinnen oder Absolventen der Ausbildung Werkfeuerwehrmann/-frau,

  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie

  • Hochschulabsolventen oder Hochschulabsolventinnen mit Studienschwerpunkt Brandschutz oder Sicherheitstechnik.