DGUV Information 205-003 - Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten

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Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten
(DGUV Information 205-003)

Information

ccc_1787_as_3.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Ausgabe Dezember 2020

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Gegenüber der vorigen Ausgabe vom November 2014 wurde die vorliegende Ausgabe komplett überarbeitet und auch auf die zukunftsweisende Kompetenzausbildung ausgerichtet (vgl. z. B. Fachkraft für Arbeitssicherheit). Neue spezielle Regelungen zur Gestaltung der Ausbildung von Brandschutzbeauftragten sind definiert und festgeschrieben. Die Ausbildung soll im Rahmen von Präsenzveranstaltungen und gegebenenfalls in Kombination mit anderen Lernformen, wie z. B. Praxisphasen, Praxisprojekt, Selbstlernphasen und Online-Seminaren stattfinden. Die vorliegende neue Ausgabe führt darüber hinaus näher aus, welche Ausbildungseinrichtungen bzw. welche ausbildenden Personen als qualifiziert und fachkundig gelten.

InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorwort
Brandschutzorganisation1
Notwendigkeit von Brandschutzbeauftragten1.1
Gefährdungsbeurteilung1.2
Stellung im Betrieb1.3
Bestellung von Brandschutzbeauftragten2
Schriftliche Bestellung und Aufgabenübertragung2.1
Externe Brandschutzbeauftragte2.2
Mitteilung an die zuständige Genehmigungsbehörde2.3
Aufgaben von Brandschutzbeauftragten3
Qualifikation von Brandschutzbeauftragten4
Auswahl geeigneter Personen4.1
Besondere Anforderungen bei erhöhter Brandgefährdung4.2
Befähigung aufgrund beruflicher Qualifikation und Kompetenz4.3
Aktualität der Ausbildung4.4
Allgemeine Regelungen zur Ausbildung5
Ausbildungseinrichtungen5.1
Inhalt und Umfang der Ausbildung5.2
Umgang mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen5.3
Ausbildungsunterlagen5.4
Abschlussprüfungen5.5
Ausbildungsbescheinigung5.6
Spezielle Regelungen zur Gestaltung der Ausbildung6
Präsenzphasen6.1
Praxisphasen6.2
Praxisprojekt6.3
Selbstlernphasen6.4
Online-Seminar6.5
Vereinfachte Übersicht über die Regelungen zur Gestaltung der Ausbildung6.6
Hochschulische Ausbildung7
Präsenzstudiengänge7.1
Fernstudiengänge7.2
Fortbildung von Brandschutzbeauftragten8
Übergangsfristen9
Ausgewählte Literaturhinweise10
Bestellungsschreiben zur AufgabenübertragungAnhang 1
Kompetenzen zur Ausbildung von BrandschutzbeauftragtenAnhang 2
Gleichermaßen qualifizierte Ausbildungseinrichtungen Qualifikation/Fachkunde der ausbildenden PersonenAnhang 3
Beispiele für die Gestaltung der Ausbildung (Kapitel 6)Anhang 4
Danksagung

Vorwort

Zum Schutz von Menschen, Tieren, Umwelt und Sachwerten vor gefährlichen Einwirkungen wurden in Gesetzen 1, Verordnungen und Richtlinien die Betreiber und Betreiberinnen von Anlagen und Unternehmerinnen bzw. Unternehmer verpflichtet, qualifizierte Fachkräfte mit bestimmten Aufgaben zu betrauen, so z. B. die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Abfall-, Gewässer- oder Strahlenschutzbeauftragte.

Für den Brandschutz sind in Betrieben aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen Brandschutzbeauftragte erforderlich, die durch ihre qualifizierte Ausbildung dem Unternehmer oder der Unternehmerin als kompetente Ansprechpersonen für brandschutzrelevante Themen zur Verfügung stehen.

In der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" Ausgabe Mai 2018 sind Brandschutzbeauftragte zum betrieblichen Brandschutz genannt. Ermittelt der Unternehmer oder die Unternehmerin eine erhöhte Brandgefährdung, kann die Benennung von Brandschutzbeauftragten erforderlich sein, die eine beratende und unterstützende Funktion übernehmen.

Diese mit der VdS Richtlinie 3111 und vfdb-Richtlinie 12-09/01 textgleiche DGUV Information legt Mindestanforderungen an die Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten fest und gibt Hilfestellungen für die Umsetzung der Anforderungen für eine geeignete betriebliche Brandschutzorganisation.

z. B. Grundgesetz Artikel 2 (2): Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ...