DGUV Information 205-003 - Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten

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Abschnitt 2.1 - 2 Bestellung von Brandschutzbeauftragten
2.1 Schriftliche Bestellung und Aufgabenübertragung

ccc_1787_as_5.jpgHinweis
Brandschutzbeauftragte werden vom Unternehmer oder der Unternehmerin unter Berücksichtigung des Betriebsverfassungsgesetzes bzw. Personalvertretungsgesetzes schriftlich bestellt. In dieser Bestellung sind der Zuständigkeitsbereich, die Aufgaben sowie die Rahmenbedingungen zu definieren und festzulegen (siehe Musterbestellungsschreiben, Anlage 1).

Die Bestellung von Brandschutzbeauftragten umfasst auch die zur Aufgabenerfüllung erforderliche Einweisung in die betrieblichen Gegebenheiten.

Zu den Rahmenbedingungen gehören z. B. Zugriff auf alle brandschutzrelevanten Unterlagen und Informationen sowie Zutritt zu allen betreffenden Liegenschaften und Räumen.

Brandschutzbeauftragten sind die zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben (s. Kapitel 3) erforderliche Arbeitszeit, benötigte Informationen und Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen sowie Fortbildungen (s. Kapitel 8) zu ermöglichen.