DGUV Information 203-028 - Arbeiten mit Kabelschneidgeräten

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Abschnitt 5 - Prüfungen

Das Kabelschneidgerät gehört zur Gruppe der Geräte und Ausrüstungen zum Arbeiten unter Spannung. Hierunter fallen z.B. auch isolierende Werkzeuge, isolierende persönliche Schutzausrüstungen, Betätigungs- und Erdungsstangen. Alle diese Teile müssen regelmäßig geprüft werden, aber auch vor jeder Benutzung auf äußerliche erkennbare Schäden und Mängel. An dieser Stelle soll auf die BGV A2 verwiesen werden.

Kabelschneidgeräte sind entsprechend den Herstellerangaben, aber mindestens jedoch alle sechs Jahre durch eine Elektrofachkraft auf die Einhaltung der in den elektrotechnischen Regeln vorgegebenen Grenzwerte zu prüfen. Die isolierende Flüssigkeit muss unbedingt in den vom Hersteller angegebenen Intervallen gewechselt werden. Zugleich ist dieser Zeitpunkt zu dokumentieren, damit es bei der nächsten Benutzung nachvollziehbar wird, ob die Flüssigkeit ordnungsgemäß ausgetauscht worden ist.