DGUV Information 209-057 - Gefahren beim Umgang mit Blei und seinen anorganischen Verbindungen

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Abschnitt 1.7 - Herstellen und Vergießen von Bleibronzen, Bleipigmenten, Bleipulver, bleihaltigen Stählen und Gusseisen

Das Herstellen und Vergießen von Bleibronzen, Bleipigmenten, Bleipulver, bleihaltigen Stählen und Gusseisen muss unter Anwendung geeigneter lüftungstechnischer Maßnahmen durchgeführt werden.

Eine Überschreitung des Luftgrenzwertes ist möglich.