DGUV Information 209-057 - Gefahren beim Umgang mit Blei und seinen anorganischen Verbindungen

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Abschnitt 1.6 - Einschmelzen und Recycling von Bleischrott, Elektroschrott, Akkus

Das Einschmelzen und Recycling, z.B. von Bleischrott, Elektroschrott, Akkus, muss unter Anwendung lüftungstechnischer Maßnahmen durchgeführt werden.

Trotz der technischen Maßnahmen ist eine Überschreitung des Luftgrenzwertes möglich.

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Bild 1-7: Einschmelzen von bleihaltigem Material