Abschnitt 1.6 - Einschmelzen und Recycling von Bleischrott, Elektroschrott, Akkus
Das Einschmelzen und Recycling, z.B. von Bleischrott, Elektroschrott, Akkus, muss unter Anwendung lüftungstechnischer Maßnahmen durchgeführt werden.
Trotz der technischen Maßnahmen ist eine Überschreitung des Luftgrenzwertes möglich.
Bild 1-7: Einschmelzen von bleihaltigem Material