DGUV Information 209-057 - Gefahren beim Umgang mit Blei und seinen anorganischen Verbindungen

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Abschnitt 4.3 - Umkleide- und Waschräume

  • Strenge Trennung von Straßen- und Arbeitskleidung:

    Die Umkleide- und Duschräume sind als schwarzweiß-Bereiche ausgelegt. Im "weißen" Raum, mit einer Aufbewahrungsmöglichkeit für die Straßenkleidung, muss der Arbeitnehmer sich vor Schichtbeginn komplett entkleiden. Das Betreten des "schwarzen" Raumes ist nur in einer Richtung möglich. Im "schwarzen" Raum stattet sich der Arbeitnehmer mit seiner Arbeitskleidung aus und geht so in den bleiexponierten Bereich. Nach Schichtende wird die Arbeitskleidung im "schwarzen" Raum abgelegt. Der Arbeitnehmer gelangt nur über den Duschbereich wieder in den "weißen" Raum, in dem seine Straßenkleidung aufbewahrt wird.

  • An bleiexponierten Arbeitsplätzen benutzte Bekleidung, Ausstattung usw. darf den Betrieb nicht unkontrolliert verlassen.

  • Die Reinigung der bleikontaminierten Kleidung muss durch eine unterwiesene Person oder Fachpersonal erfolgen.

  • Die unterwiesene Person bzw. die Fachfirma muss über den Verschmutzungsgrad und die Verschmutzungsart informiert werden.

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Bild 4-4: "Schwarzbereich" Aufbewahrung der benutzten Arbeitskleidung