Essen, Trinken und Rauchen ist in bleiexponierten Bereichen verboten. Für die betroffenen Arbeitnehmer sind Bereiche einzurichten, in denen sie Nahrungs- und Genussmittel ohne Beeinträchtigung ihrer Gesundheit durch bleihaltige Gefahrstoffe zu sich nehmen können.
Neben den normalen Pausenbereichen haben sich Kurzpausenräume, in Angrenzung zum Arbeitsbereich, bewährt. Diese Räume ermöglichen Versicherten, die besonderen Belastungen (Atemschutz, Hitze) ausgesetzt sind, zusätzlich notwendige Pausen einzulegen.
Die Pausenräume dürfen nicht mit der Luft aus den bleiexponierten Bereichen versorgt werden, sondern müssen eine Frischluftzufuhr besitzen.