Abschnitt 3.3 - Überprüfung von Lüftungssystemen und Absaugeinrichtungen
Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren, wie Absaugeinrichtungen und lüftungstechnische Anlagen mit Luftreinigung, müssen regelmäßig gewartet und auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden.
Die Prüfungen müssen bei Absaugeinrichtungen mindestens jährlich und bei lüftungstechnischen Anlagen mindestens alle zwei Jahre durchgeführt werden.
Das Prüf- und Wartungskonzept sollte dokumentiert werden.
Beachte!
BG-Regel "Sicherheit und Gesundheitsschutz an Arbeitsplätzen mit Arbeitsplatzlüftung" (BGR 121 bisher ZH 1/140).