DGUV Information 209-057 - Gefahren beim Umgang mit Blei und seinen anorganischen Verbindungen

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Abschnitt 2.3 - Grenzwerte für Blei

TRGS 900

"Luftgrenzwerte", Stand Oktober 2001

0,1 mg/m3Spitzenbegrenzung -
Überschreitungsfaktor 4

TRGS 903

"BAT-Werte" (Biologische Arbeitsplatztoleranzwerte), Stand April 2001

700 µgPb/l Blut
300 µgPb/l Blut
(Frauen unter 45 Jahren)
15 mgδ-Aminolävulinsäure/l Harn
6 mgδ-Aminolävulinsäure/l Harn
(Frauen unter 45 Jahren)

Beschluss AGS-Sitzung15/2002

Ab 01.01.2003 gilt ein Wert von

400 µgPb/l Vollblut
300 µgPb/l Vollblut
(Frauen unter 45 Jahren)

mit folgenden Ausnahmen:

  • Herstellen von Bleiakkumulatoren (Starter- und Industriebatterien)

  • Thermisches Gewinnen von Blei, Zink und Kupfer und Raffinerieren von Blei

  • Herstellen und Reparatur von verbleiten Behältern und Rohren (Homogenverbleien)

Für diese Bereiche ist als Übergangsregelung folgende Blutbleikonzentration einzuhalten:

ab 01.01.2003550 µg Pb/l Blut
ab 01.01.2006400 µg Pb/l Blut

TRGS 905

"Grenzwerte und Einstufungen", Stand September 2001

RE1 Stoffe, die beim Menschen bekanntermaßen fruchtschädigend (entwicklungsschädigend) wirken
RF3 Stoffe, die wegen möglicher Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit (Fruchtbarkeit) des Menschen zur Besorgnis Anlass geben.

Ausschuss für Gefahrstoffe