Abschnitt 1.8 - Bearbeiten von bleihaltigen Beschichtungen
Das Bearbeiten, z.B. Schleifen, Schweißen, Brennen, Bürsten und Strahlen, von bleihaltigen Beschichtungen (z.B. Korrosionsschutzanstriche von Stahlkonstruktionen) und das Löten, Verbleien, Patentieren (Glühtechnik zur Gefügeänderung) und Pulverbeschichten muss unter Anwendung geeigneter lüftungstechnischer Maßnahmen durchgeführt werden.
Eine Überschreitung des Luftgrenzwertes ist möglich.