DGUV Information 209-057 - Gefahren beim Umgang mit Blei und seinen anorganischen Verbindungen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 1.8 - Bearbeiten von bleihaltigen Beschichtungen

Das Bearbeiten, z.B. Schleifen, Schweißen, Brennen, Bürsten und Strahlen, von bleihaltigen Beschichtungen (z.B. Korrosionsschutzanstriche von Stahlkonstruktionen) und das Löten, Verbleien, Patentieren (Glühtechnik zur Gefügeänderung) und Pulverbeschichten muss unter Anwendung geeigneter lüftungstechnischer Maßnahmen durchgeführt werden.

Eine Überschreitung des Luftgrenzwertes ist möglich.