DGUV Information 203-026 - Elektromagnetische Felder in Metallbetrieben

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 7 - Zusammenfassung

Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung ist auch das Auftreten von EM-Feldern zu berücksichtigen, sind doch die hier beschriebenen Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen wissenschaftlich nachweisbar und daher völlig unstrittig.

Als Grundlage dient für die Beurteilung von Arbeitsplätzen die Unfallverhütungsvorschrift "Elektromagnetische Felder" (BGV B11). Diese ist nicht immer leicht verständlich; denn die komplexen physikalischen Gegebenheiten bedingen aufgrund der unterschiedlichen hervorgerufenen Wirkungen und Effekte eine detaillierte Betrachtungsweise. Bei der Anwendung werden wir daher unsere Mitgliedsunternehmen verstärkt durch Beratungen, Seminare, Vorträge, Messungen und Maßnahmenfindungen unterstützen.

Nach den vorliegenden Messerfahrungen sind für bestimmte Anwendungen technische Maßnahmen unumgänglich, der Umfang sollte jedoch nicht überschätzt werden. In vielen Fällen werden organisatorische und Kennzeichnungsmaßnahmen den Anforderungen der Unfallverhütungsvorschrift und damit einer sinnvollen Prävention genügen. Größte Sorgfalt muss allerdings aufgebracht werden, um die Gefährdung von Trägern aktiver Implantate zu minimieren.

Die vorliegenden Erfahrungen und Erkenntnisse bei der Beratung zur Beurteilung, Messung und Maßnahmenfindung im Zusammenhang mit auftretenden elektromagnetischen Feldern sollten daher von allen genutzt werden, um einen praktikablen, aber dennoch umfassenden Arbeits- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten.