DGUV Information 203-026 - Elektromagnetische Felder in Metallbetrieben

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Abschnitt 6.4 - Kennzeichnung

Da neben den technischen Maßnahmen auch organisatorische anwendbar sind, kommt der Kennzeichnung eine besondere Bedeutung zu. Die entsprechenden Sicherheitskennzeichen weist die BG-Regel "Elektromagnetische Felder" (BGR B11) im Anhang 4 aus, zwei Beispiele zeigen die Bilder 6-3 und 6-4.

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Bild 6-3: Warnung vor elektromagnetischem Feld

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Bild 6-4: Warnung vor magnetischem Feld