DGUV Information 203-026 - Elektromagnetische Felder in Metallbetrieben

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Abschnitt 6.3 - Persönliche Schutzausrüstung

Nur für bestimmte Einsatzzwecke kommen persönliche Schutzausrüstungen überhaupt infrage, wie z.B. für Arbeiten in Hochspannungsanlagen oder in hochfrequenten Feldern. Geeignete persönliche Schutzausrüstungen sind - wenn anwendbar - vom Unternehmer zu stellen und von den Versicherten zu benutzen. Zur Auswahl ist unbedingt fachkundige Beratung (z.B. Berufsgenossenschaft, Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) heranzuziehen.