DGUV Information 251-004 - Inhalt und Ablauf der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

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Abschnitt 3.4 - Inhaltliche Schwerpunkte der Ausbildungsstufe I (Grundausbildung)

Im Zentrum der Ausbildungsstufe I steht der Inhalt der Tätigkeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Für die drei Qualifikationsfelder

  • Gefährdungsfaktoren und gesundheitsfördernde Faktoren,

  • Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitssysteme mit den Ansatzpunkten Technik, Organisation und Personal und

  • Arbeitsschutzmanagement

werden nachfolgend die Lerninhalte charakterisiert.

3.4.1
Gefährdungsfaktoren und gesundheitsfördernde Faktoren

Es gehört zu den grundlegenden Anforderungen an die Fachkraft, Gefahren an der Quelle zu bekämpfen.

Damit ist Kompetenz bezogen auf das Vermeiden bzw. Bekämpfen von verletzungs- und krankheitsbewirkenden Faktoren erforderlich.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss die Gesamtpalette aller Gefährdungsfaktoren konsequent beachten. Dabei sind alle Gefährdungen mit hohem Stellenwert zu sehen. Die Lerninhalte zu den verschiedenen Faktoren folgen einem im Wesentlichen gleichen Grundmuster.

So werden vermittelt

  • Entstehungszusammenhänge,

  • Wirkungen auf den Menschen; Schädigungsmechanismen,

  • Grundwissen zur Ermittlung und Beurteilung,

  • Interventionsansätze/Schutzkonzepte, ggf. exemplarische Lösungen,

  • Rechtsgrundlagen, Regeln, Normen.

Zur Philosophie dieses Lernabschnitts gehört es, grundlegende Denkweisen zu entwickeln. So wird Wert darauf gelegt, dass die Leistungsvoraussetzungen des Menschen als Grundlage des Gestaltens verstanden werden. Das notwendige Verknüpfen mit den Leistungsvoraussetzungen des Menschen wird insbesondere - soweit dies zweckmäßig ist - bei den verschiedenen Faktoren hergestellt (Bild 3-6). So soll die Handlungsrelevanz solcher Kenntnisse bei den Teilnehmern besser erkannt und verstanden werden. Dies erfolgt vor dem Hintergrund: Die Ausbildung muss den Menschen als Maß der Anforderungen an den Arbeitsschutz jeweils konkret in Sachzusammenhänge einbeziehen.

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Bild 3-6: Gefährdungsfaktoren und gesundheitsfördernde Faktoren

Zum prinzipiellen Anliegen dieses Ausbildungsabschnitts gehört es, Grundverständnis zum Entstehen von Verletzungen und zum Entstehen von arbeitsbedingten Erkrankungen sowie zu Interventionsansätzen, zur Rangfolge von Zielen und Maßnahmen beim Gestalten von Sicherheit und Gesundheitsschutz zu verinnerlichen. Solche Denkmodelle werden am Anfang eingeführt. Sie sind dann bezogen auf den jeweiligen Gefährdungsfaktor aber immer wieder zu konkretisieren. So kann über 14 Lerneinheiten das Denken in solchen Zusammenhängen gefestigt werden. Das Bestehen einer Gefahr setzt das Vorhandensein einer Gefahrenquelle/eines Gefährdungsfaktors und das mögliche räumliche und zeitliche Zusammentreffen mit dem Menschen voraus - ein klassisches Denkmodell des Arbeitsschutzes. Dieses Denkmodell ist hier die Grundphilosophie des gesamten Ausbildungsabschnitts und der verschiedenen Lerneinheiten zu den einzelnen Gefährdungsfaktoren.

3.4.2
Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitssysteme

Was beim Behandeln der verschiedenen Gefährdungsfaktoren mehr oder weniger isoliert erlernt wurde, wird jetzt auf den eigentlichen Gestaltungsgegenstand bezogen - das Arbeitssystem. Zeitgemäßer Arbeitsschutz muss von Arbeitssystembetrachtungen ausgehen, darf Technikkonzepte nicht isoliert sehen (Bild 3-7).

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Bild 3-7: Arbeitssystemgestaltung mit den Ansatzpunkten T-O-P

In diesem Ausbildungsabschnitt sind Inhalte zu sicherheitstechnischen Prinzipien, zu Anforderungen an Sicherheitstechnik, Arbeitsstätten, Arbeitsplätzen, Arbeitsstellen, zum ergonomischen Gestalten enthalten. Zeitgemäßer Arbeitsschutz ist aber auch Gestalten von Arbeitsinhalt und Arbeitsaufgaben, Gestalten von Arbeitsablauf, Arbeitsorganisation, Bewegungsergonomie, gesundheitsgerechtes Gestalten von Pausensystemen und vieles mehr.

Das Neue an der Ausbildungskonzeption ist, dass die verschiedenen Facetten zusammengeführt und auf Arbeitssystembetrachtungen erweitert werden.

Zum Gang des Lernprozesses in diesem Lernabschnitt: Das Arbeitssystemverständnis wird eingeführt, im Folgenden wird Basiswissen zu den verschiedenen Ansatzpunkten Technik, Organisation und Personal im Einzelnen vermittelt und es wird wieder zusammengeführt, indem systembezogene Anwendungsbeispiele genutzt werden. Als besondere Aspekte werden hier Lerneinheiten zu persönlichen Schutzausrüstungen sowie zu arbeitsmedizinischen Maßnahmen eingeordnet. Letzteres übrigens verbunden mit den Aufgaben des Betriebsarztes als einem der entscheidenden Partner der Fachkraft für Arbeitssicherheit.

3.4.3
Arbeitsschutzmanagement

Im Allgemeinen finden wir auf diesem Feld eine stark reduzierte Sichtweise auf Pflichtenübertragung, Beauftragtenorganisation u.ä. Aspekte. Das neue Ausbildungskonzept folgt einem ganzheitlichen Ansatz der Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation (Bild 3-8).

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Bild 3-8: Arbeitsschutzmanagement

Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation wird in der Ausbildung zunächst als Gesamtaufgabe des Betriebes betrachtet.

Prävention im Arbeitsschutz bedeutet auch, auf Prozesse, die der Arbeitssystemgestaltung vorgeschaltet sind, Einfluss zu nehmen. Schon hier wird über das Entstehen oder Vermeiden von Unfallgefahren oder arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren maßgeblich entschieden.

Hier liegen die Wurzeln, wenn Gefährdungen in den Arbeitssystemen sichtbar werden. Linienleiter können oft nur noch mit den Gegebenheiten leben und mit den vorhandenen Bedingungen alles tun, was dem Arbeitsschutz dient. Es sind aber in sehr starkem Maße Stabs- und Querschnittsbereiche, die über das Niveau des Arbeitsschutzes vor Ort entscheiden, und zwar Führungskräfte und Mitarbeiter in solchen Funktionen. Hier beginnt Prävention und damit der Ansatzpunkt für die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Beherrschen von Gefährdungsfaktoren, Gestalten sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitssysteme - dies sind wichtige Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Aber sie konzentrieren sich immer auf Einzelaufgaben, auf Beseitigen eines bestehenden Problems, auf Einflussnahme beim konkreten Neueinführen oder Verändern von Arbeitssystemen. Präventives Arbeitsschutzverständnis erfordert, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit Einfluss darauf nimmt, dass der Betrieb insgesamt ständig und immer Arbeitsschutz sichert und weiterentwickelt. Es darf nicht dem Zufall überlassen sein, dass an Arbeitsschutz gedacht wird, wenn Veränderungen vorbereitet werden. Es darf nicht an der einzelnen engagierten Führungskraft hängen oder dem einzelnen Querschnittsverantwortlichen, der vielleicht morgen schon nicht mehr im Betrieb ist. Es geht also um stabile und zuverlässige Organisationsformen, die gewährleisten, dass der Arbeitsschutz überall im Betrieb integriert ist.