DGUV Information 251-004 - Inhalt und Ablauf der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

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Abschnitt 3.3 - Handlungsschritte der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit orientiert sich an einer managementorientierten systematischen Vorgehensweise. Nicht das Handeln in der Form, dass für Probleme aus einem vorhandenen Maßnahmeninventar sofort eine Lösung umgesetzt wird, sondern ein am PDCA (plan-do-check-act)-Prinzip orientiertes Handeln ist zielführend. Es handelt sich um insgesamt sieben Handlungsschritte, welche die Fachkraft für Arbeitssicherheit abarbeiten soll (Bild 3-4).

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Bild 3-4: Sieben Handlungsschritte der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die notwendige Qualifikation der Fachkraft für Arbeitssicherheit umfasst Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz.

Hinzuzufügen sind weitere Bausteine, die aus den Anforderungen an die Fachkraft für Arbeitssicherheit resultieren (Bild 3-5), und zwar

  • aufgabenbezogene Qualifikationsfelder,

  • Qualifikationsfelder, die sich aus dem Rollenverständnis der Fachkraft ergeben,

  • handlungsbezogene Qualifikationsfelder.

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Bild 3-5: Qualifikationsfelder der Ausbildung