DGUV Information 251-004 - Inhalt und Ablauf der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

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Abschnitt 1 - Historie

Erste Festlegungen über die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgten mit einem Schreiben vom 31. Oktober 1974, also kurz vor Inkrafttreten des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) am 1. Dezember 1974.

Das Fachaufsichtsschreiben vom 2. Juli 1979 des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMA) - heute Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) - legte seinerzeit die Grundsätze für die Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit fest.

Aufgrund der vielfältigen Entwicklungen in der Arbeitswelt, der Zunahme wissenschaftlicher Erkenntnisse und der erfolgten rechtlichen Änderungen, musste das bisher gültige Ausbildungskonzept an aktuelle und zukünftige Anforderungen an den betrieblichen Arbeitsschutz angepasst werden.

In Anbetracht dieser Tatsache wurde am 29. Dezember 1997 ein 2. Fachaufsichtsschreiben des BMA erlassen, das auf Basis von drei umfangreichen Forschungsprojekten 14 Grundsätze der "neuen" Ausbildung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit formuliert.

"Leitlinie der neuen Ausbildungskonzeption ist ein zeitgemäßes, ganzheitliches Arbeitsschutzverständnis, welches konsequent auf Prävention setzt. Charakteristisch für die neue Ausbildungskonzeption ist ein aufgaben- und handlungsbezogenes Lernen, welches den Erwerb fachlich-inhaltlicher, methodischer und betriebspraktischer Kompetenz in geeigneter Weise miteinander verknüpft". (Fachaufsichtsschreiben des BMA vom 29.12.1997)

Die Ausbildungsunterlagen für die neue Ausbildung sind von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gemeinsam entwickelt worden.

Für die Erarbeitung der Unterlagen für die Präsenzphasen sowie der Inhalte für die Selbstlernphasen haben die Berufsgenossenschaften unter Leitung der Berufsgenossenschaftlichen Zentrale für Sicherheit und Gesundheit (BGZ) ein gemeinsames Projekt aufgelegt, zu dessen Unterstützung die BAuA eine prozessbegleitende Supervision eingerichtet hatte.

Der Auftrag für die Erstellung der Selbstlernphasen, bei denen es sich um computergestützte interaktive Lernprogramme, so genannte computer-based-trainings (CBT) handelt, wurde durch die DGUV an eine Fachfirma vergeben.

Bei den Ausbildungsunterlagen der Präsenzphasen handelt es sich um Dozentenleitfäden, Folien und Teilnehmerunterlagen und sind alle auf einer DVD erhältlich.