DGUV Information 251-004 - Inhalt und Ablauf der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

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Abschnitt 4 - Praktikum

Allgemeine Hinweise

Unter Ziffer 9 führt das Fachaufsichtsschreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMA) vom 29.12.1997 aus:

"Begleitend zu der theoretischen Ausbildung ist ein Praktikum durchzuführen, in dem das erworbene Wissen in der Praxis selbstständig, aufgabenorientiert und betriebsbezogen angewendet wird; dies kann insbesondere in Form von Arbeitsaufgaben zur Lösung konkreter betrieblicher Arbeitsschutzprobleme geschehen. Die Praktikumsaufgaben sollen in der Regel innerhalb von 8 Wochen abgeschlossen werden".

Das Praktikum ist also fester Bestandteil der "neuen" Ausbildung. Den groben Ablauf verdeutlicht Bild 4-1.

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Bild 4-1: Ablauf des Praktikums

Das Praktikum ist daher nicht als ein im landläufigen Sinne übliches Praktikum zu verstehen, bei dem es nur darum geht, erste betriebspraktische Erfahrungen zu sammeln.

Dem Praktikum kommt vielmehr die Funktion einer qualifizierten betriebspraktischen Arbeit zu, die dem Betrieb und dem Lehrgangsteilnehmer nützt.

Die Praktikumsaufgabe ist in Absprache mit dem Betrieb und dem Ausbildungsträger zu formulieren. Sie ist so anzulegen, dass die Absolventen die Beherrschung des bisher erlernten Handwerkszeugs

  • zu Gefährdungsfaktoren,

  • zur Arbeitssystemgestaltung,

  • zum Arbeitsschutzmanagement

durch Lösen umfassender Aufgaben unter Beweis stellen müssen.

Die Aufgabenstellung muss außerdem gewährleisten, dass folgende Schlüsselqualifikationen bei der Lösung angewendet werden:

  • Denken in Systemzusammenhängen

  • Kompetenz für Handlungsstrategien

  • Problemlösungsfähigkeit

  • Art und Weise der Aufbereitung der Ergebnisse

Das erfordert zum Beispiel:

  • Systematische Vorgehensweise in

    • Planungs-,

    • Konzept- und

    • Ausführungsphasen,

    • im gesamten Arbeitssystem (T-O-P),

    • unter Beachtung des Präventionsvorrangs,

    • kontrollierende Arbeiten.

  • Analysieren, Beschreiben und Bewerten von Risiken bei Zusammenwirken mehrerer Gefährdungsfaktoren im gesamten Arbeitssystem, Berücksichtigung angrenzender Arbeitssysteme, einschließlich Ableiten der Arbeitsschutzforderungen.

  • Beachtung unterschiedlicher Leistungsvoraussetzungen.

  • Gestaltung des betrieblichen Arbeitsschutzmanagements, z.B. Regelwerkmanagement und ggf. Mitgestaltung des integrierten Management-Systems.

  • Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen und anderen Funktionsträgern des Arbeitsschutzes und "betrieblichen Beauftragten".

  • Erkennen von Koordinierungsbedarf.

Prüfungsgegenstand des Praktikums sind die Lerninhalte der Präsenzphasen 1 bis 3 und der Selbstlernphasen 1 bis 3.

Gegenstand der Lernerfolgskontrolle 2 (LEK 2) ist ein auf der Basis des abgeleisteten Praktikums durch den Teilnehmer zu fertigender Praktikumsbericht.

Der Praktikumsbericht soll

  • den Nachweis der Fähigkeit zur Ergebnisaufbereitung erbringen,

  • logisch aufgebaut und nachvollziehbar sein,

  • mindestens 10, höchstens 20 DIN-A 4-Seiten umfassen (Grafiken, Fotografien, Zeichnungen usw. sind in einem Anhang beizufügen),

  • vorangestellt eine Zusammenfassung auf max. 1 Seite DIN-A 4 enthalten,

  • eine Erklärung enthalten, dass die künftige Fachkraft für Arbeitssicherheit den Bericht selbstständig und ohne fremde Hilfe angefertigt hat.

Der Ausbildungsträger prüft und bewertet die eingereichte Arbeit.

Bewertung

Die Bewertung des Praktikumsberichtes erfolgt nach folgenden Kriterien:

KriterienErläuterungen: Beispiele der AufgabenschrittePunkte
1Charakterisierung der betrieblichen Problemlage hinsichtlich der Aufgabenstellung
  • Beschreibung/Abgrenzung des Projektes (Teilprojektes) hinsichtlich der Aufgabenstellung

  • Beschreibung der Aufgaben in den einzelnen Bearbeitungsphasen wie: Planen, Beschaffen, Bauen, Außerbetriebnahme, Durchführung von z.B. Instandhaltungsmaßnahmen, Wiederinbetriebnahme, Einrichten von z.B. Bildschirmarbeitsplätzen, ...


5
2Handlungsschritte zur Lösung der Aufgabenstellung unter Beachtung der betrieblichen Situation
  • (Reihenfolge:)

    Analyse - Beurteilung - Setzen von Zielen - Entwickeln von Lösungsalternativen - Auswahl der Lösung (auch unter Erörterung wirtschaftlicher Aspekte) - Wirkungskontrolle


20
3Beachten des in der Ausbildung vermittelten Verständnisses
  • von Prävention

  • zur Entstehung von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen

  • bezüglich Gesundheitsförderung

  • zu Interventionsansätzen

  • zu Anforderungen an die sichere und gesundheitsgerechte Arbeitssystemgestaltung

  • zum Arbeitsschutzmanagement



  • präventive Maßnahmen vor korrektiven Maßnahmen

  • räumliche und/oder zeitliche Kontaktmöglichkeiten Mensch/Faktor

  • Möglichkeiten der Gesundheitsförderung, ggf. mit externen Kooperationspartnern

  • Gestalten im gesamten Arbeitssystem (T-O-P)

  • Beraten, Unterstützen, Hinwirken, ...

  • Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Organisation/in alle Führungsebenen


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4Aufgaben- und problemangemessene Methoden
  • Gefährdungs-Belastungs-Beurteilung

  • Risikoabschätzung - Risikobewertung

  • Beschreiben der Arbeitsschutzdefizite

  • Maßnahmen ableiten/vorschlagen

  • Adressaten der Vorschläge (Verantwortliche)

  • Einbeziehen von Kooperationspartnern, z.B. Koordinatoren

  • Termine

  • Kontrollen


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5Fachliche Richtigkeit, insbesondere hinsichtlich der Anwendung des Grundwissens
  • zu Gefährdungsfaktoren

  • zu Anforderungen an die sichere und gesundheitsgerechte Arbeitssystemgestaltung

  • zum Arbeitsschutzmanagement



  • Benennen des nicht akzeptablen Risikos

  • Maßnahmenvorschläge nach dem Stand Technik, ggf. Rechtsgrundlage(n) angeben (oder z.B. "Betriebserfahrung")

  • in den Bereichen Technik - Organisation - Personal

  • unter Beachtung der Maßnahmenhierarchie (primäre, sekundäre, tertiäre Maßnahmen)


20
6Art und Weise der Aufbereitung der Ergebnisse für den Praktikumsbericht
  • logischer Aufbau

  • Nachvollziehbarkeit

  • Umfang Zusammenfassung (Vorblatt)


20
Summe100

Die vorgenannten Bewertungskriterien sind den Teilnehmern bekannt. Dies ist auch in der Prüfungsordnung so gefordert.

Bestanden hat, wer sowohl mindestens 50 % der Gesamtpunktzahl als auch mindestens 50 % der Punktzahl für das Kriterium "Fachliche Richtigkeit" erreicht.

Wird die notwendige Punktzahl nicht erreicht, wird der Praktikumsbericht zur Neubearbeitung zurückgegeben.

Der Praktikumsbericht soll erkennbar machen, dass die Begriffe und Inhalte der bisherigen Ausbildung bis einschließlich der Selbstlernphase 3 verstanden worden sind.

Besonderer Wert wird dabei auf die zutreffende Darstellung

  • der auftretenden Gefährdungsfaktoren,

  • der Anwendung der Handlungsschritte,

  • der Vorschläge zur Gestaltung des Arbeitssystems,

  • der Analyse und der Vorschläge zur Optimierung des Arbeitsschutzmanagements

gelegt.