DGUV Information 251-005 - Informationen zur Ausbildung der Fachkraft für Arbeitssicherheit

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Abschnitt 4 - Struktur und Inhalt der Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt in drei aufeinander aufbauenden Stufen - einer Grundausbildung, einer vertiefenden Phase und einer bereichsbezogenen Erweiterung und Vertiefung.

Die Ausbildungsstufe I (Grundausbildung) dient der Vermittlung von Grundlagenwissen über arbeitsbedingte Gefährdungen und Belastungen, die Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitssysteme, Rolle und Aufgabenspektrum der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie über die Organisation des Arbeitsschutzes und die Vorschriften- und Regelwerke.

In der Ausbildungsstufe II (vertiefende Ausbildung) werden diese Kenntnisse an komplexen Aufgaben und Fallbeispielen angewendet und praxisorientiert vertieft.

In der Ausbildungsstufe III (bereichsbezogene Ausbildung) werden Kenntnisse zu spezifischen Problemen der Holz- und Metallbranche vermittelt. Lerninhalte werden hier spezifische Gefährdungsfaktoren, Arbeitssysteme sowie Fragen des Arbeitsschutzmanagements sein.

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Selbstlernphasen und Praktikum

Die Ausbildung erfolgt im Wechsel von Präsenzphasen (SFP 1 bis SFP 5) und Selbstlernphasen (SFS 1 bis SFS 3). Die Präsenzphasen finden in den berufsgenossenschaftlichen Bildungsstätten statt. Diese Phasen sind inhaltlich eng miteinander verbunden. So werden etwa Lerninhalte, die in den Präsenzphasen vermittelt werden, in den jeweils nachfolgenden Selbstlernphasen wieder aufgenommen und weiter vertieft. Die darauf folgenden Präsenzphasen wiederum knüpfen an die Inhalte der vorangegangenen Selbstlernphasen an.

Für die Selbstlernphasen erhalten Sie in den jeweils vorangehenden Seminaren computergestützte Lernprogramme (computer-based-training - CBT). Dazu benötigen Sie an Ihrem Lernort eine entsprechende PC-Ausstattung (siehe Abschnitt 5). Die mittlere Bearbeitungsdauer beträgt für die erste Selbstlernphase ca. 80 bis 100 Stunden, für die zweite und dritte Selbstlernphase 60 bis 80 Stunden. Während der Selbstlernphasen werden Sie bei Bedarf durch speziell ausgebildete Tutoren betreut und unterstützt.

Zwischen Präsenzphase 3 und 4 liegt ein Praktikum, in welchem konkrete betriebsbezogene Aufgaben bearbeitet werden. Für die Bearbeitung der Aufgaben im Praktikum ist eine Frist von 8 Wochen vorgesehen.

Die Gesamtausbildung inklusive Praktikum ist innerhalb von drei Jahren zu absolvieren.

Lernerfolgskontrollen

In der Ausbildung werden Sie mehrere Lernerfolgskontrollen (LEK) absolvieren. Nach der Selbstlernphase 1 findet eine für alle Ausbildungsträger bundesweit einheitliche Prüfung (LEK 1) statt. Die Prüfungsfragen werden einem zentralen Fragenpool entnommen. Der Schwerpunkt dieser Prüfung wird sich vor allem auf die fachlichen Kenntnisse der Teilnehmer erstrecken.

LEK 2 wird aus einem Bericht zum Praktikum bestehen. Hierzu wird mit Ihnen und Ihrem Betrieb ein Thema zur Bearbeitung abgestimmt. Die schriftliche Ausarbeitung der Ergebnisse wird bewertet. Sie weisen dabei nach, dass Sie Ihre Kenntnisse bei der Lösung eines Arbeitsschutzproblems in der Praxis anwenden können und dass Sie in der Lage sind, Ihr Handeln im Nachhinein zu analysieren und auszuwerten.

LEK 3 besteht aus einem Einzelvortrag innerhalb der Präsenzphase 4. Darin sollen Sie nachweisen, dass Sie Ergebnisse Ihrer Arbeit verständlich und überzeugend präsentieren können.

LEK 4 schließlich bezieht sich auf die speziellen Inhalte der holz- und metallspezifischen Ausbildungsstufe III.