DGUV Information 251-005 - Informationen zur Ausbildung der Fachkraft für Arbeitssicherheit

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Abschnitt 2 - Aufgaben und Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist ein wichtiger Berater des Unternehmers in Sachen Arbeitsschutz. Sie unterstützt ihn bei der Wahrnehmung seiner Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz seiner Mitarbeiter.

So beschreibt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) die Funktion der Fachkräfte.

Der Arbeitsschutz beschränkt sich jedoch nicht auf die Umsetzung von Einzelvorschriften im Unternehmen, sondern bezieht Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten als Beitrag zum Unternehmenserfolg in alle betrieblichen Tätigkeiten, Strukturen und Prozesse mit ein und ist Bestandteil von Unternehmensstrategien, Unternehmensführung und Unternehmensorganisation.

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Als Fachkraft für Arbeitssicherheit werden Sie den Unternehmer dabei unterstützen, den Arbeitsschutz auf allen betrieblichen Ebenen zu verankern und ihn bei der sicheren und gesundheitsgerechten Gestaltung der betrieblichen Arbeitssysteme beraten. Dabei sollen Sie dynamisch auf die Entwicklung von Technik und Arbeitswelt reagieren und den betrieblichen Arbeitsschutz ständig an neue Anforderungen anpassen.

Sie werden Lösungen im Betrieb unter aktiver Einbeziehung der Beschäftigten entwickeln und sie gemeinsam mit den verschiedenen im Unternehmen tätigen Personengruppen umsetzen. Sie werden mit Experten verschiedener Fachrichtungen zusammenarbeiten und dabei die Belange von Sicherheit und Gesundheitsschutz vertreten.