DGUV Information 203-025 - Gestaltungsregeln für Siebdruckmaschinen

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Abschnitt 2 - 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser DGUV Information werden folgende Begriffe bestimmt:

1.
Siebdruck ist ein Druckverfahren, bei dem die druckenden Stellen der Druckform siebartig geöffnet sind. Das zu druckende Motiv wird in der Weise auf die Druckform übertragen, dass dabei die zu druckenden Stellen im Sieb offenbleiben und so eine Farbübertragung ermöglicht wird.

Der Siebdruck eignet sich zum Bedrucken von Bedruckstoffen aus den unterschiedlichsten Materialien, z. B. Papier/Karton, Glas, Kunststoffe, und geometrischen Formen. Aus den beiden Parametern Art des Bedruckstoffs und Gestalt der Siebdruckform leiten sich verschiedene Bauformen von Siebdruckmaschinen ab:

Geometrie des BedruckstoffesGeometrie der Siebdruckformen
FlachFlach
Rund oder geformt OberflächeFlach
FlachRund (Rotationssiebdruck)
Sonderbauarten

Die Gestaltungsregeln beinhalten Siebdruckmaschinen, in denen flache Bedruckstoffe mit flachen Siebdruckformen bedruckt werden.

2.
Baugruppen von Siebdruckmaschinen:

2.1
Anlage ist der Teil der Siebdruckmaschine, in dem der Bedruckstoff zugeführt und positioniert wird. Dies kann ein fester oder beweglicher Anlegetisch sein, auf denen das Druckgut einzeln angelegt wird oder ein (halb-)automatischer Anleger.

2.2
Auslage ist der Teil der Siebdruckmaschine, durch den der Bedruckstoff entnommen wird. Die Auslage kann von Hand von der Druckbasis erfolgen oder über Transportelemente, z. B. über Greifersysteme oder Bänder.

2.3
Antrieb sind alle Elemente, die die einzelnen Bewegungen der Siebdruckmaschine auslösen, z. B. Hauptantriebsmotor, Stellmotore, Linearantriebe. Antriebe können elektrisch, pneumatisch oder hydraulisch sein. Beim Handsiebdruck erfolgt der Antrieb (bzw. ein Teil davon) von Hand.

2.4
Kraftübertragungseinrichtungen sind alle Elemente, die die Bewegungen der Antriebsmotore weiterleiten, z. B. Kettentriebe, Zahnriementriebe, Keilriementriebe, Wellen, Pleuelstangen, Kurvenscheiben.

2.5
Druckbasis ist der Gegendruckteil, auf dem der Bedruckstoff zum Bedrucken aufliegt. Dies kann eine flache Platte, aber auch eine bewegte Einrichtung, z. B. ein drehender Zylinder sein.

2.6
Druckformaufnahme ist eine Einrichtung zum Befestigen der Siebdruckform in der Siebdruckmaschine.

2.7
Druckkörper ist derjenige Teil der Druckmaschine, der zum Übertragen der Druckfarbe von einem das Druckbild tragenden Körper (hier: Siebdruck-Schablone) mit diesem zusammen den erforderlichen Pressdruck erzeugt. Im Siebdruck ist dies das Rakelwerk.

2.8
Das Druckwerk besteht aus dem Siebdruckrahmen und dem Druckkörper (Rakelwerk).

2.9
Rakelwerk (Siebdruckrakel) ist die Vorrichtung zum gleichzeitigen Anpressen der Siebdruckform an den Bedruckstoff, Durchdrücken der Druckfarbe durch die Öffnungen der Siebdruckform auf den Bedruckstoff und Abstreichen der überschüssigen Druckfarbe von der Siebdruckform, bestehend aus z. B. Rakelhalter (Rakelfassung) und Rakelblatt.

2.10
Als Siebdruckrahmen wird die Siebdruck-Druckform bezeichnet. Sie besteht bei flachen Siebdruckformen aus einem Leichtmetallrahmen, auf den der Siebdruck-Schablonenträger aufgespannt ist.

2.11
Transportelemente für Bedruckstoff sind alle Elemente, die den Bedruckstoff unter die Siebdruckform transportieren und von dort weitertransportieren, z. B. Anlegegreifer, Auslegegreifer, Transportbänder.

3.
Verfahrensschritte und Automatisierungsgrad

Je nach Grad der Automatisierung der einzelnen Verfahrensschritte beim Druckprozess (Anlegen - Fluten - Drucken - Auslegen) werden Siebdruckmaschinen bzw. -geräte wie folgt bezeichnet:

  • Handdrucktisch (alle Bewegungen von Hand)

  • Halbautomat (Anlegen und Auslegen von Hand)

  • Dreiviertelautomat (Anlegen von Hand)

  • Vollautomat

4.
Bauarten von Siebdruckmaschinen mit flachen Siebdruckformen:

4.1
Winkelöffnendes Druckwerk/fester Anlegetisch als Druckbasis

4.2
Parallel oder schräg abhebendes Druckwerk/fester Anlegetisch als Druckbasis

4.3
Druckwerk mit Kurzhubbewegung: Anlage des Bedruckstoffs auf fahrbaren Anlegetisch als Druckbasis; Anlage des Bedruckstoffs auf festen Anlegetisch mit Übergabe auf die Druckbasis durch ein Greifersystem

4.4
Bewegte Druckform mit feststehendem Rakelwerk und Gegendruckzylinder/Anlage über Greifersystem (Zylindersiebdruckmaschinen)

5.
Parameter

Zu den einzelnen Bauarten von Siebdruckmaschinen werden in den Gestaltungsregeln folgende Parameter betrachtet:

I. Bau und Ausrüstung

(Verantwortungsbereich des Herstellers, Anwendung der EG-Maschinenrichtlinie sowie weiterer relevanter EG-Richtlinien)

  1. a.

    Mechanische Sicherheit

  2. b.

    Elektrische und pneumatische Ausrüstung/ Steuerung

  3. c.

    Explosionsschutz

  4. d.

    Emissionen/Absaugung

  5. e.

    Ergonomische Grundsätze

  6. f.

    Benutzerinformation

II. Betrieb

(Verantwortungsbereich des Betreibers, Anwendung der EG-Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie)

  1. a.

    Herstellerunterlagen

  2. b.

    Mitarbeiterinformation

  3. c.

    Prüfung und Instandhaltung

  4. d.

    Arbeitsplatzbelüftung

6. Gefährdungen, die an Siebdruckmaschinen auftreten können:

6.1 Mechanische Gefährdungen:

  • Quetsch- und Scherstellen:

    • Druckwerk (Oberwerk)/Maschinengestell

    • Passerstifte/Maschinengestell

    • Rakelhalterung/Maschinengestell (auch an der Rückseite der Maschine)

    • Rakelfassung/Umsteuerung für Rakel (Flut- und Druckrakel)

    • Rakelfassung/Druckformaufnahme

    • Rakelfassung/Maschinengestell (in den Endstellungen)

    • Rakelfassung/Rakelhalterung

    • Drehpunkt Rakelfassung

    • Beweglicher Anlegetisch/Maschinengestell

    • Transportelemente für Bedruckstoffe/feststehende Maschinenteile

    • Bewegte Druckformaufnahme

    • Bewegte Druckbasis

  • Stoßstellen:

    • Bewegte Druckformaufnahme

    • Bewegte Druckbasis

  • Einzugstellen:

    • Antriebselemente (Ketten, Riemen), sich drehende Teile

    • Bandauflaufstellen

Die Sicherung der mechanischen Gefahrstellen muss durch feste Schutzeinrichtungen, z. B. Verkleidung, Verdeckung, bewegliche verriegelte Schutzeinrichtungen, z. B. Schutztür mit Positionsschalter und Schutzeinrichtungen mit Annäherungsreaktion, z. B. Schaltleiste, Lichtschranke/ Lichtvorhang, realisiert werden.

6.2 Elektrische Gefährdungen:

  • Gefährliche Körperströme

  • Statische Entladungen

6.3 Gefährdungen durch Arbeitsstoffe:

  • Hohe Konzentration (Gefahr der Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes)

  • Hautschädigungen

  • Brandgefahr, z. B. durch niedrigen Flammpunkt

  • Explosionsgefahr

6.4 Physikalische Gefährdungen:

  • Strahlung

  • Laserstrahlen

  • UV-Strahlen

  • Lärm

  • Thermische Exposition:

  • Heiße Oberflächen

6.5 Vernachlässigung ergonomischer Grundsätze:

  • Körperhaltung

    • Falsche Arbeitshöhe

    • Anlegetisch zu tief/hoch

    • Auslegen mit Rumpfverdrehung

    • Falsch angebrachte Stellteile (zu hoch/zu niedrig)

    • Fehlende oder falsch dimensionierte Podeste/ Standflächen

    • Fehlende oder falsch dimensionierte Aufstiege

    • Erschwerte Zugänglichkeit beim Bedienen

      • beim Nachfüllen von Farbe

      • beim Ein- und Ausbau der Druckform

      • beim Rakelwechsel

  • Heben und Tragen

    • Ein- und Ausbau großformatiger Druckformen

    • Ein- und Ausbau von Teilen des Rakelwerkes

    • An- und Auslegen von Bedruckstoff

6.6 Besondere Gefährdungen

Besondere Gefährdungen entstehen dann, wenn betriebsmäßig regelmäßig zwischen Werkzeugteile gegriffen werden muss. Dies ist bei denjenigen Siebdruckmaschinen der Fall, bei denen die Anlage von Hand zwischen dem (festen) Anlegetisch und dem (bewegten) Druckwerk erfolgt. Bei den einzelnen Maschinenarten ist dies noch einmal erläutert. Für diese Maschinen sind in den einschlägigen Vorschriften im Bereich Bau und Ausrüstung erhöhte Steuerungsanforderungen gefordert. Außerdem sind diese Maschinen einer speziellen regelmäßigen sicherheitstechnischen Überprüfung zu unterziehen.