DGUV Information 203-025 - Gestaltungsregeln für Siebdruckmaschinen

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Abschnitt 1 - 1 Anwendungsbereich

Die Gestaltungsregeln wurden für neue Siebdruckmaschinen (Bauarten siehe nachstehend) erarbeitet und basieren auf der europäischen Richtlinie für Maschinen 2006/42/EG sowie den dazugehörigen europäischen Normen bzw. Normenentwürfen. Die EG-Maschinenrichtlinie wurde durch die neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV) in deutsches Recht umgesetzt. Für Maschinen, die vor dem Inkrafttreten der EG-Maschinenrichtlinie am 1. Januar 1995 in Verkehr gebracht wurden, sind im Anhang 1 Hinweise zu notwendigen Nachrüstungen enthalten.

Bezogen auf die unterschiedlichen Bauarten von Siebdruckmaschinen beinhalten die Gestaltungsregeln zum einen Anforderungen zu Bau und Ausrüstung, was die Anwendung der EG-Maschinenrichtlinie durch den Hersteller betrifft und zum anderen Anforderungen, die den Betrieb der Maschinen in der jeweiligen Siebdruckerei betreffen. Betreiber von Siebdruckmaschinen müssen hierbei die EG-Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie 2009/104/EG einhalten, die in Deutschland durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in nationales Recht umgesetzt wurde. Durchlauftrocknungseinrichtungen sind nicht Gegenstand dieser Gestaltungsregeln.