DGUV Information 201-027 - Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung

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Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung
(DGUV Information 201-027)

Information

(bisher BGI 833)

ccc_1773_as_22.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband
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Stand der Vorschrift: Ausgabe März 2020

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Die Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Informationen) enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen.

DGUV Informationen richten sich in erster Linie an Unternehmerinnen und Unternehmer und sollen ihnen Hilfestellung bei der Umsetzung ihrer Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Die Unternehmen können bei Beachtung der in DGUV Informationen enthaltenen Empfehlungen, insbesondere der beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass sie damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen haben. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.

Soweit in DGUV Informationen verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben werden, sind diese durch Fettdruck kenntlich gemacht oder im Anhang zusammengestellt. Erläuterungen, insbesondere beispielhafte Lösungsmöglichkeiten, werden grundsätzlich durch entsprechende Hinweise in Kursivschrift gegeben.

Mit der Veröffentlichung dieser "Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung" wird die bisherige Version derDGUV Information 201-027 (BGI 833) vom Oktober 2007 ersetzt.
InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorbemerkung
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmung2
Aufgabenverteilung im Arbeitsschutz bei der Kampfmittelräumung3
Berücksichtigung des Arbeitsschutzes in der Erkundung und Planung durch den Auftraggebenden3.1
Pflichten der Unternehmerin oder des Unternehmers als Arbeitgebende in der Kampfmittelräumung3.2
Beratung durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Fachplanerinnen und Fachplaner3.3
Arbeitsschutz - Gefährdungsbeurteilung4
Hilfen zur Gefährdungsbeurteilung4.1
Gefährdungsbeurteilung bei Arbeiten der Kampfmittelräumung5
Arbeitsverfahren der Kampfmittelräumung5.1
Sondierverfahren-(Detektionsverfahren)5.1.1
Räumverfahren an Land5.1.2
Räumverfahren in Gewässern5.1.3
Ermitteln der Gefährdungen durch Kampfmittel6
Umsetzungsarten und Wirkungen von Explosivstoffen6.1
Wirkungen von Kampfmitteln mit Brand- und Nebelstoffen6.2
Ermittlung der Arbeitsbereiche und der arbeitsbereichsbedingten Faktoren der Gefährdung6.3
Beurteilung der Gefährdungen - Risikobewertung6.4
Anforderungen an die Auswahl von Schutzmaßnahmen7
Substitution7.1
Technische Maßnahmen7.2
Organisatorische Maßnahmen7.3
Personelle Anforderungen7.3.1
Räumstellenvorbereitung7.3.2
Betriebsanweisung - Unterweisung7.3.3
Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)7.4
Durchführen der Maßnahmen8
Einrichten der Räumstelle8.1
Herstellen der Räumfähigkeit8.2
Vermessen8.3
Sondieren/Orten8.4
Freilegen8.5
Einsatz von Erdbaumaschinen8.5.1
Identifizieren8.6
Bergen8.7
Einsatz von Separieranlagen8.7.1
Transport der Kampfmittel innerhalb der Räumstelle8.8
Aufbewahren im Bereitstellungslager8.9
Überprüfung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung9
Hinweise für Auftraggebende und PlanendeAnhang 1
Begriffsbestimmungen (Glossar)Anhang 2
Muster für Gliederung und Inhalte des Arbeits- und Sicherheitsplanes für Tätigkeiten der KampfmittelräumungAnhang 3
MusterbetriebsanweisungAnhang 4
UnterweisungshilfeAnhang 5
ChecklisteAnhang 6
Übersicht der GefährdungsfaktorenAnhang 7
Vorschriften und RegelnAnhang 8
Bildnachweis

Vorbemerkung

Die DGUV Information 201-027 "Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung" dient Unternehmerinnen und Unternehmern, die Arbeiten zur Kampfmittelräumung ausführen, als Hilfe zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeiten des Aufsuchens, Freilegens, Identifizierens und Bergens von Kampfmitteln.

Ferner enthält diese DGUV Information Informationen und Empfehlungen, die auch andere Beteiligte, insbesondere Auftraggebende und Planende (z. B. Ingenieurbüros, Architektinnen und Architekten, Fachplanerinnen und Fachplaner für Kampfmittelräumung) dabei unterstützen können, die sich aus verschiedenen Rechtsgrundlagen abzuleitenden Pflichten zu erfüllen.

Nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist bei der Festlegung der Schutzmaßnahmen der "Stand der Technik" zu berücksichtigen. Da diese DGUV Information den Stand der anerkannten Regeln der Technik umfasst, sind die beschriebenen Maßnahmen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz als Mindestanforderungen zu betrachten und gegebenenfalls entsprechend der Gefährdungsbeurteilung an die auf der Räumstelle anzutreffenden Verhältnisse anzupassen.

Diese DGUV Information wurde im Sachgebiet Sanierung und Bauwerksunterhalt des Fachbereichs Bauwesen der DGUV unter Mitwirkung von Vertretern der staatlichen Arbeitsschutzbehörden, Vertretern staatlicher Kampfmittelbeseitigungsdienste, betreffender Fachverbände, der Leitstelle des Bundes für Kampfmittelräumung beim Niedersächsischen Landesamt für Bau und Liegenschaften (NLBL), sowie Kampfmittelräumunternehmen und entsprechenden Fachplanern erarbeitet.