DGUV Information 201-027 - Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung

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Abschnitt 7 - 7 Anforderungen an die Auswahl von Schutzmaßnahmen

Die wichtigste Vorgabe zur Auswahl von Schutzmaßnahmen ist die Rangfolge der Schutzmaßnahmen nach § 4 ArbSchG, das sogenannte "STOP-Prinzip":

S = Substitution: Arbeitsverfahren und Arbeitsmittel so gestalten bzw. einzusetzen, dass keine Gefährdung vorhanden ist, Gefahrenquellen beseitigt sind,

T = durch Anwendung technischer Maßnahmen Gefährdungen ausschalten oder mindern, z. B. durch Schutzeinrichtungen, vorzugsweise mit zwangsläufiger Wirkung,

O = mittels organisatorischer Maßnahmen (z. B. Verhaltensregeln) Gefährdung minimieren, z. B. durch Herabsetzung von Intensität bzw. Dauer der Exposition (z. B. Zerscheller, Anhaftungen),

P = Persönliche Schutzausrüstung anwenden.