DGUV Information 201-027 - Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung

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Anhang 5 - Unterweisungshilfe

Kampfmittelräumung

Gezielte präventive Räumung kampfmittelbelasteter Flächen.

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ccc_1773_as_4.jpgDiese Unterweisungsvorlage enthält beispielhafte Aufzählungen und muss unbedingt noch an die konkreten Betriebsbedingungen angepasst werden!

1.
Gefährdungen und deren Auswirkungen

Bei der Kampfmittelräumung bestehen Verletzungs- und Gesundheitsgefahren durch Umsetzarten und Wirkungen von Explosivstoffen sowie Kampfmitteln mit Brand- und Nebelstoffen.

Die Umsetzung ist mit folgenden möglichen Wirkungen verbunden:

  • Luftstoßwirkung

  • Bodenstoß- und Kraterwirkung

  • Wirkung durch Spreng- und Wurfstücke

  • thermische Wirkung durch Flammen und Wärmestrahlung

  • Wirkung der Explosions-, Rauch- und Nebelschwaden (giftige und reizend wirkende Gase).

2.
Maßnahmen zur Abwehr der Gefährdungen

Technisch:

  • Aufbruch versiegelter Oberflächen - z. B. Anwendung von erschütterungsarmen Verfahren

  • Verbau bei Aufgrabungen einsetzen, z. B. nicht-ferromagnetisch

  • Gefährdung durch die ausgewählten Maschinen und Anlagen z. B. Besonderheit beim Einsatz ferngesteuerten Maschinen, leicht erreichbare Notaus-Schalter

  • Einsatz von Schutzwänden/Schutzwälle

  • leicht erreichbare Notaus-Schalter um aus nicht gefährdeten Bereichen Anlagen abzuschalten

  • Einsatz elektrische Betriebsmittel, z. B. Ersatzstromerzeuger

  • Einsatz von Separieranlagen, z. B. Fallhöhenbegrenzung

Organisatorisch:

  • Darlegung der Weisungsbefugnis

  • Herstellen der Räumfähigkeit

  • spezielle Einsatzbedingungen erläutern, z. B. bei Bohrlochsondierung, Arbeiten am oder im Wasser

  • erläutern des Räumstellen-Lageplanes, Notfall- und Brandschutzplanes

  • Notfallübung (Rettungsübung) durchführen

  • Sicherheits- und Schutzvorrichtungen (Sicherheitskennzeichnung, Zutrittsverbote)

  • Sicherheitsabstände im Arbeitsbereich

  • Rettungskette, Erste Hilfe

  • Anfahrtswege für Rettungsfahrzeuge und Lotsenpunkte nach Erfordernis erläutern und freihalten lassen, eventuell Hubschrauberlandestelle bekanntgeben

Persönlich:

  • Ess-, Rauch- und Trinkverbot

  • nichtidentifizierte Objekte nicht berühren bzw. nicht in die Hand nehmen

  • Kampfmittel nicht werfen, stoßen bzw. mechanisch bearbeiten

  • Kabinentüren von Erdbaumaschinen geschlossen halten

  • der Arbeitsaufgabe entsprechende persönliche Schutzausrüstungen benutzen [Sicherheitsschuhe S 3, Sicherheitsgummistiefel S 5 (z. B. Plastikschutzelementen), Schutzkleidung, Atemschutz]

3.
Weitere zu besprechende Aspekte

Betretungsbefugnisse, z. B. Dritte.

Bestehende Anlagen, kontaminierte Bereiche, Gefährdung durch andere Firmen, Staubminimierung, Verwendung von Haut-, UV- und Insektenschutzmitteln.

4.
Verweise

"Bausteine" der BG BAU

B 181Bagger
B 182Lader, Muldenfahrzeuge, Planiergeräte
B 189Grabenverbaugeräte
C 316Arbeiten in kontaminierten Bereichen gemäß DGUV Regel 101-004
C 322Kampfmittelsondierung/-räumung
C 469Geböschte Baugruben und Gräben
C 472Erdverlegte Leitungen
C 480Arbeiten am Wasser
C 481Taucherarbeiten

ccc_1773_as_4.jpgDiese Unterweisungsvorlage enthält beispielhafte Aufzählungen und muss unbedingt noch an die konkreten Betriebsbedingungen angepasst werden!