Anhang 5 - Unterweisungshilfe
Kampfmittelräumung
Gezielte präventive Räumung kampfmittelbelasteter Flächen.
Diese Unterweisungsvorlage enthält beispielhafte Aufzählungen und muss unbedingt noch an die konkreten Betriebsbedingungen angepasst werden!
1.
Gefährdungen und deren Auswirkungen
Bei der Kampfmittelräumung bestehen Verletzungs- und Gesundheitsgefahren durch Umsetzarten und Wirkungen von Explosivstoffen sowie Kampfmitteln mit Brand- und Nebelstoffen.
Die Umsetzung ist mit folgenden möglichen Wirkungen verbunden:
Luftstoßwirkung
Bodenstoß- und Kraterwirkung
Wirkung durch Spreng- und Wurfstücke
thermische Wirkung durch Flammen und Wärmestrahlung
Wirkung der Explosions-, Rauch- und Nebelschwaden (giftige und reizend wirkende Gase).
2.
Maßnahmen zur Abwehr der Gefährdungen
Technisch:
Aufbruch versiegelter Oberflächen - z. B. Anwendung von erschütterungsarmen Verfahren
Verbau bei Aufgrabungen einsetzen, z. B. nicht-ferromagnetisch
Gefährdung durch die ausgewählten Maschinen und Anlagen z. B. Besonderheit beim Einsatz ferngesteuerten Maschinen, leicht erreichbare Notaus-Schalter
Einsatz von Schutzwänden/Schutzwälle
leicht erreichbare Notaus-Schalter um aus nicht gefährdeten Bereichen Anlagen abzuschalten
Einsatz elektrische Betriebsmittel, z. B. Ersatzstromerzeuger
Einsatz von Separieranlagen, z. B. Fallhöhenbegrenzung
Organisatorisch:
Darlegung der Weisungsbefugnis
Herstellen der Räumfähigkeit
spezielle Einsatzbedingungen erläutern, z. B. bei Bohrlochsondierung, Arbeiten am oder im Wasser
erläutern des Räumstellen-Lageplanes, Notfall- und Brandschutzplanes
Notfallübung (Rettungsübung) durchführen
Sicherheits- und Schutzvorrichtungen (Sicherheitskennzeichnung, Zutrittsverbote)
Sicherheitsabstände im Arbeitsbereich
Rettungskette, Erste Hilfe
Anfahrtswege für Rettungsfahrzeuge und Lotsenpunkte nach Erfordernis erläutern und freihalten lassen, eventuell Hubschrauberlandestelle bekanntgeben
Persönlich:
Ess-, Rauch- und Trinkverbot
nichtidentifizierte Objekte nicht berühren bzw. nicht in die Hand nehmen
Kampfmittel nicht werfen, stoßen bzw. mechanisch bearbeiten
Kabinentüren von Erdbaumaschinen geschlossen halten
der Arbeitsaufgabe entsprechende persönliche Schutzausrüstungen benutzen [Sicherheitsschuhe S 3, Sicherheitsgummistiefel S 5 (z. B. Plastikschutzelementen), Schutzkleidung, Atemschutz]
3.
Weitere zu besprechende Aspekte
Betretungsbefugnisse, z. B. Dritte.
Bestehende Anlagen, kontaminierte Bereiche, Gefährdung durch andere Firmen, Staubminimierung, Verwendung von Haut-, UV- und Insektenschutzmitteln.
4.
Verweise
"Bausteine" der BG BAU
B 181 | Bagger |
---|---|
B 182 | Lader, Muldenfahrzeuge, Planiergeräte |
B 189 | Grabenverbaugeräte |
C 316 | Arbeiten in kontaminierten Bereichen gemäß DGUV Regel 101-004 |
C 322 | Kampfmittelsondierung/-räumung |
C 469 | Geböschte Baugruben und Gräben |
C 472 | Erdverlegte Leitungen |
C 480 | Arbeiten am Wasser |
C 481 | Taucherarbeiten |
Diese Unterweisungsvorlage enthält beispielhafte Aufzählungen und muss unbedingt noch an die konkreten Betriebsbedingungen angepasst werden!