DGUV Information 215-444 - Sonnenschutz im Büro Hilfen für die Auswahl von geeigneten Blend- und Wärmeschutzvorrichtungen an Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen

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Abschnitt 2.4 - 2.4 Aufstellung eines Bildschirmarbeitsplatzes

Durch die richtige Aufstellung eines Bildschirmarbeitsplatzes werden günstige Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die einfallende Sonnenstrahlung so wenig wie möglich stört.

Dabei spielt die Entfernung des Arbeitsplatzes zum Fenster eine wichtige Rolle; je weiter der Arbeitsplatz und der Bildschirm vom Fenster entfernt aufgestellt sind, umso weniger kann es zu Blendung kommen oder die Solarstrahlung direkt auf die Beschäftigten einwirken. Auf der anderen Seite sollen sie nicht zu weit vom Fenster entfernt angeordnet werden, da ein hoher Tageslichtanteil am Arbeitsplatz und eine gute Sicht nach außen positiv auf die Beschäftigten wirken.

Hinsichtlich der Aufstellung des Arbeitsplatzes ist weiterhin die Blickrichtung der Beschäftigten bei der Bildschirmarbeit wichtig.

Ist der Bildschirm mit der Blickrichtung schräg oder frontal zum Fenster hin angeordnet, kann es durch die großen Helligkeitsunterschiede zwischen der Bildschirmanzeige und dem Fenster zu visueller Beanspruchung der Beschäftigten kommen (siehe auch Abschnitt 3.2). Außerdem ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Sonne direkt blendet.

Die Arbeitsplätze sollen so positioniert werden, dass die Beschäftigten parallel zur Fensterfront blicken, wenn sie am Bildschirm arbeiten.

Befinden sich Fenster bei der Bildschirmarbeit hinter den Beschäftigten, können sie sich in der Bildschirmanzeige spiegeln. Außerdem kann das direkte Sonnenlicht ein Erkennen der Bildschirmanzeige behindern bzw. unmöglich machen.

Sind im Raum Fensterfronten über Eck angeordnet, muss die Fensterfront, die sich bei der Bildschirmarbeit vor oder hinter den Arbeitsplätzen befindet, durch Sonnenschutzvorrichtungen entsprechend abgedunkelt werden können.