DGUV Information 201-026 - Auswahl und Einsatz von Transportbühnen bei Bauarbeiten

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Auswahl und Einsatz von Transportbühnen bei Bauarbeiten
(bisher: BGI 825)

(bisher ZH 1/475)

Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft

Stand der Vorschrift: Mai 2002

Vorbemerkung

BG-Informationen richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und ggf. Regeln geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Der Unternehmer kann bei Beachtung der in diesen BG-Informationen enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er die in Unfallverhütungsvorschriften und -Regeln geforderten Schutzziele erreicht. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.

Die Transportbühnen sollen nicht den schnellfahrenden Bauaufzug mit Personen- und Lastenbeförderung ersetzen, sondern vordringlich in einer Geräteeinheit den Transport von Material und den Ersatz von Fassadengerüsten ermöglichen und den Beschäftigten das beschwerliche Aufsteigen, zum Beispiel über Leitern oder Treppen, entbehrlich machen.

Mit einem vertretbaren sicherheitstechnischen Aufwand sollen vordringlich ergonomische Gesichtspunkte, aber auch wirtschaftliche Aspekte umgesetzt werden.

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen 2
Allgemeine Anforderungen3
Auswahl und Einsatz der Transportbühnen 4
Allgemeines4.1
Besondere Anforderungen an Transportbühnenführer4.2
Betriebsanleitung/Betriebsanweisung4.3
Besondere Anforderungen zum Auf- und Abbau4.4
Betrieb4.5
Prüfung 5
Lösungsmöglichkeiten zur Erfüllung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen des Anhangs I der MaschinenrichtlinieAnhang 1
Vorschriften und RegelnAnhang 2