DGUV Information 212-823 - Ärztliche Beratung zum Gehörschutz

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Abschnitt 4.2 - 4.2 Gehörschutzstöpsel oder Kapselgehörschützer?

Gehörschutzstöpsel (insbesondere ohne Verbindungselement) sind zu empfehlen

  • an Arbeitsplätzen mit andauernder Lärmeinwirkung,

  • bei zu starkem Schwitzen unter Kapselgehörschützern,

  • bei gleichzeitigem Tragen von Brille und Gehörschutz,

  • wenn gleichzeitig andere persönliche Schutzausrüstungen, z. B. Industrieschutzhelme, Atemschutzgeräte, Schutzbrillen oder anderer Gesichtsschutz getragen werden müssen.

Kapselgehörschützer sind zu empfehlen, wenn

  • wegen wiederholter kurzzeitiger Lärmexposition ein häufiges Auf- und Absetzen des Gehörschützers erforderlich ist (dazu sind auch Bügelstöpsel geeignet),

  • Gehörschutzstöpsel wegen zu enger Gehörgänge oder deren spezieller Form nicht vertragen werden,

  • eine Neigung zu Hautreaktionen beim Tragen von Gehörschutzstöpseln vorliegt (siehe Abschnitt 9).