DGUV Information 212-823 - Ärztliche Beratung zum Gehörschutz

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Ärztliche Beratung zum Gehörschutz
(DGUV Information 212-823)

Information

(bisher BGI 823)

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Ausgabe Mai 2015

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InhaltsübersichtAbschnitt
Vorbemerkung
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Kurzbeschreibung der Gehörschützer3
Gehörschutzstöpsel3.1
Kapselgehörschutz3.2
Elektronische Gehörschützer3.3
Gehörschützer in Kombination mit anderen persönlichen Schutzausrüstungen3.4
Hinweise zur Auswahl und Benutzung geeigneter Gehörschützer4
Allgemeines4.1
Gehörschutzstöpsel oder Kapselgehörschützer?4.2
Gehörschutz-Otoplastiken4.3
Vorhandene Hörverluste4.4
Verringerte Schalldämmung in der Praxis4.5
Qualifizierte Benutzung und Unterweisungen4.6
Überprotektion4.7
Auswahl der Schalldämmung4.8
Hörbarkeit von Sprache und Gefahrensignalen4.9
Empfohlene Einsatzgebiete für elektronische Gehörschützer4.10
Einfluss der Tragedauer auf die effektive Schalldämmung4.11
Einsatz bei sehr hohen Schallpegeln4.12
Tragekomfort4.13
Arbeitsumgebung4.14
Kombination mit Brillen oder anderen persönlichen Schutzausrüstungen4.15
Anatomie und Physiologie des Außenohres in Bezug auf die Gehörschützer-Anwendung5
Hygiene6
Benutzung von Hörgeräten in Lärmbereichen7
Sichtprüfung der verwendeten Gehörschützer und Überprüfung der Benutzungsgewohnheiten im Rahmen der Arbeitsmedizinischen Vorsorge "Lärm" nach dem DGUV Grundsatz G 208
Sichtprüfung der verwendeten Gehörschützer8.1
Prüfung der Benutzungsgewohnheiten der Gehörschützer8.2
Hautreaktionen beim Tragen von Gehörschützern9
Gehörgangsreinigung10
Ausgewählte Krankheitsbilder11
Erkrankungen des äußeren Ohres11.1
Mittelohrentzündungen11.2
Schallleitungsschwerhörigkeiten11.3
Schallempfindungsschwerhörigkeit11.4
Tinnitus11.5
Information und Motivation12
Beispiele von Informations- und Motivationsschreiben zum Tragen von Gehörschützern, Vordrucke für den beauftragten ArztAnhang 1
Liste mit Gehörschützern mit extrem flacher SchalldämmkurveAnhang 2
Qualifizierte BenutzungAnhang 3
Vorschriften, Regeln und sonstige SchriftenAnhang 4

Vorbemerkung

Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) betont die Priorität der technischen und organisatorischen Maßnahmen im Lärmschutz. Wirkt dennoch gehörschädigender Lärm auf die Versicherten ein, müssen persönliche Schallschutzmittel (Gehörschützer) zum Einsatz kommen und die Versicherten müssen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) arbeitsmedizinisch überwacht werden.

Der DGUV Grundsatz für Arbeitsmedizinische Vorsorge G 20 "Lärm" sieht als ärztliche Leistung bei jeder arbeitsmedizinischen Vorsorge nach der ArbMedVV u. a. eine intensive Beratung zum Gehörschutz vor. Ziel der ärztlichen Beratung ist es, sowohl die Bereitschaft zur regelmäßigen Benutzung der Gehörschützer zu erhöhen als auch die Beschaffenheit bereits benutzter Gehörschützer zu prüfen.

Ebenfalls zu berücksichtigen ist die DGUV Information 250-418 "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem DGUV Grundsatz G 20 "Lärm"". Sie enthält Hinweise zu Vorsorgeanlässen und Arbeitsbereichen bzw. Tätigkeiten mit Lärmexposition.

Diese Information wendet sich an alle, die Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm" nach dem vorstehend genannten Grundsatz G 20 durchführen, also insbesondere an die beauftragten Ärzte und deren Fachpersonal. Es stellt die verschiedenen Arten der Gehörschützer vor und gibt grundsätzlich Hinweise zu deren Auswahl unter besonderer Berücksichtigung der Hygiene und spezieller Krankheitsbilder.

Die Auswahl der Gehörschützer aufgrund der Arbeitsplatzverhältnisse erfolgt im Allgemeinen durch den Betrieb, z. B. durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Für den Einzelfall, in dem eine individuelle Auswahl aus medizinischer Sicht erforderlich ist, wird zusätzlich auf die ausführlichen Informationen in der DGUV Regel 112-194 "Benutzung von Gehörschutz" einschließlich einer Marktübersicht geprüfter Gehörschützer hingewiesen. Eine vereinfachte Darstellung findet sich in der DGUV Information 212-024 "Gehörschutz".