DGUV Information 203-024 - Sicherheitstechnische Anforderungen an Handgelenkerdung

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Abschnitt 4.1 - 4
Prüfung

4.1
Baumusterprüfung

Die Erdungsleitung ist mit einer Stoßspannung von 6 kV nach DN VDE 0110 Teil 1 zu prüfen. Dazu wird die Erdungsleitung einschließlich des kontaktierten Anschlusspunktes des Erdungsarmbandes in Anlehnung an VDE 0682 Teil 201, Abschnitt 4.4.2, in ein Kugelbad gelegt.

Weiterhin ist das Erdungsarmband im Kugelbad mit einer Prüfspannung von AC 1200 V eine Minute lang zu prüfen. Die innere leitfähige Seite des Erdungsarmbandes ist für die Prüfung mit Isolierstoff abzudecken.

Diese Prüfungen gelten als bestanden, wenn keine Über- oder Durchschläge aufgetreten sind.

Sollte die Handgelenkerdung nur für Arbeitsplätze bis AC 250 V Nennspannung eingesetzt werden, kann die Stoßspannung von 6 kV auf 4 kV herabgesetzt werden, jedoch müssen diese entsprechend gekennzeichnet sein.