DGUV Information 203-024 - Sicherheitstechnische Anforderungen an Handgelenkerdung

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Abschnitt 2 - Erdungsleitung

Die Erdungsleitung muss aus einer isolierten Leitung bestehen, die den Prüfungen in Abschnitt 4 standhält.

Die Anschlusspunkte zwischen Erdungsarmband und Erdungsleitung sowie Erdungsleitung und Erdungskontaktpunkt müssen der Schutzart IP 3 X entsprechen. Diese Anforderung erfüllen z.B. Laborstecker und blanke Abgreifklemmen nicht (auch bekannt als Bananenstecker und Krokodilklemmen).

In die Erdungsleitung müssen entweder ein Widerstand mit einem Wert von (1 ± 0,1) MΩ oder zwei in Reihe geschaltete Widerstände von mindestens (500 ± 50) kΩ fest eingebaut werden. Es dürfen nur Metallschichtwiderstände nach DIN 44061 mit mindestens 0,25 W verwendet werden. Bei Einbau nur eines Widerstandes muss dieser auch den Anforderungen von VDE 0860, Abschnitt 14.1, genügen und darf nicht überbrückbar sein. Mindestens ein Widerstand ist am für das Handgelenk bestimmten Ende der Erdungsleitung einzubauen. Bei Gefahr einer Verwechslung der Enden ist dies durch eine eindeutige Kennzeichnung auszuschließen.

Der Gesamtwiderstand der Erdungsleitung muss im Bereich von 0 Hz bis 1 kHz einen Wert von (1 ± 0,1) MΩ aufweisen.

Die für den Anschluss an Erde vorgesehene Vorrichtung der Erdungsleitung darf nicht in Steckvorrichtungen anderer Systeme, wie z.B. Wechselstromsteckdosen oder Laborbuchsen, passen. Diese Anforderung erfüllen z.B. geeignete Druckknöpfe und Magnete sowie spezielle Steckvorrichtungen (siehe Abb. 2 und 3). Zur Umrüstung von Erdungsleitungen mit herkömmlichen Laborsteckern können auch mit dem Stecker fest verbundene Adapter (z.B. Aufpressen, Verkleben ...), die die obige Anforderung erfüllen, eingesetzt werden.

Die Erdungsleitung sollte aus ergonomischen Gründen gewendelt sein.

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Abb. 2 Druckknopfverbindung

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Abb. 3 Steckvorrichtung