DGUV Information 215-314 - Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen - Scheinwerfer Fernsehen, Hörfunk, Film, Theater, Veranstaltungen

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Abschnitt 2.5 - 2.5 Zubehör

Als Scheinwerferzubehör gelten Elemente, die am Scheinwerfer montierbar sind. Sie können mit den Scheinwerfern fest verbunden sein oder in Aufnahmeeinrichtungen, Führungen oder mit Schnellbefestigungen gehalten werden.

Bei abnehmbarem Zubehör unterscheidet man zwischen Elementen, die der Lichtgestaltung oder der Befestigung beziehungsweise der Bewegung dienen.

Hierzu gehören zum Beispiel: Befestigungs-, Verbindungs- und Sicherungselemente, Motorbügel, Tore, Filterrahmen, Farbwechsler, Gobos, Drahttülls, Jalousien, Vorsätze.