DGUV Information 215-314 - Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen - Scheinwerfer Fernsehen, Hörfunk, Film, Theater, Veranstaltungen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 2.3 - 2.3 Ortsveränderliche Leuchten

Ortsveränderliche Leuchten können während des Betriebes bewegt und gestellt werden oder sind Leuchten, die ohne Werkzeug mit Verbindungselementen ortsveränderlich (DIN 15560-24 und -25) befestigt werden und mit einer zweiten unabhängig wirkenden Einrichtung (Sicherungsseil oder -kette) zu sichern sind.

Verbindungselemente sind zum Beispiel Rohrschellen, Hülsen und Aufnahmezapfen.