DGUV Information 215-314 - Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen - Scheinwerfer Fernsehen, Hörfunk, Film, Theater, Veranstaltungen

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Abschnitt 7 - 7 Prüfungen

Damit die sichere Funktion und der ordnungsgemäße Zustand von Scheinwerfern sichergestellt werden können, sind Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme und in erforderlichen Abständen durchzuführen.

Die Festlegungen in der BGI 813 resultieren aus den Ergebnissen von Gefährdungsbeurteilungen unter Berücksichtigung der branchenüblichen Betriebsweise. Bei der Durchführung der hierin festgelegten Prüfungen kann davon ausgegangen werden, dass auch die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erfüllt sind. Dies gilt für Art, Umfang und Frist der Prüfungen sowie für die Qualifikation der befähigten Person.