DGUV Information 215-314 - Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen - Scheinwerfer Fernsehen, Hörfunk, Film, Theater, Veranstaltungen

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Abschnitt 5.3 - 5.3 Multifunktionsscheinwerfer

Für die hängende Befestigung von Multifunktionsscheinwerfern gelten die grundsätzlichen Festlegungen nach Kapitel 4 "Benutzung". Die Konstruktion der Multifunktionsscheinwerfer muss so ausgeführt sein, dass die tragenden Konstruktionselemente eigensicher oder redundant ausgeführt sind. Befestigungen sollen nach DIN 15560-24, -25 ausgeführt sein.

Häufig lassen sich diese Standardverbindungselemente jedoch an Multifunktionsscheinwerfern nicht verwenden. In solchen Fällen sollen die Befestigungen mit mindestens zwei parallel wirkenden Verbindungselementen ausgeführt sein. Die Verbindungselemente selbst sollen mit den Multifunktionsscheinwerfern fest verbunden sein - zum Beispiel durch mit Werkzeug ausgeführten Schraubverbindungen, die gegen Selbstlösen gesichert sind.

Bezüglich einer Gefährdung durch Blendung siehe Kapitel 6.2.