DGUV Information 215-314 - Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen - Scheinwerfer Fernsehen, Hörfunk, Film, Theater, Veranstaltungen

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Abschnitt 5.1 - 5 Besondere Arten von Scheinwerfern und Zubehör
5.1 Tageslichtscheinwerfer

Scheinwerfer mit Entladungslampen bieten ein Licht mit Tageslichtspektrum mit Farbtemperaturen von circa 5.200 K bis 6.000 K. In diesem Wellenlängenbereich enthält die optische Strahlung ultraviolette Anteile (UV-Strahlung), die auf den Menschen schädigend wirken können. Aus diesem Grund dürfen derartige Scheinwerfer nur mit UV-Filtern betrieben werden.

Als UV-Filter werden in der Regel besonders vergütete Schutzscheiben oder Linsen eingesetzt. Auch können UV-minimierte Leuchtmittel verwendet werden.

Zusätzlich sind beim Einsatz von Tageslichtscheinwerfern die herstellerseitig festgelegten Mindestabstände zu angeleuchteten Personen einzuhalten.

Weiter ist eine Beurteilung der zu erwartenden Expositionszeiten aufgrund der tatsächlichen Beleuchtungszeiten erforderlich. Hierbei ist beim gleichzeitigen Einsatz von mehreren Scheinwerfern auch die Summenwirkung zu berücksichtigen. Da bei modernen Scheinwerfern mit guten UV-Filtern der zu erwartende UV-Index relativ niedrig ist, stellt dies bei üblichen Produktionszeiten in der Regel keine Probleme dar.

Leuchten für Bühnen, Fernseh-, Film- und Fotografie-Studios, die für den professionellen Gebrauch bestimmt sind, müssen so konstruiert sein, dass sie bei Spannungen größer als 1.000 V nur mit Werkzeug geöffnet werden können oder sie müssen mit einem selbsttätig wirkenden Schalter ausgestattet sein, der beim Öffnen des Gehäuses eine allpolige Trennung vom Netz bewirkt.

Diese Produktanforderung basiert vorrangig auf dem Ziel: Schutz gegen den elektrischen Schlag. Aufgrund der Spannungsgrenze von 1.000 V kommen entsprechende Maßnahmen hauptsächlich bei Tageslichtscheinwerfern mit Halogen-Metalldampflampen zum Tragen. Die Umsetzung erfolgt in der Praxis meist durch einen auf die Schutzscheibe oder Linse wirkenden Sicherheitsschalter, der beim Öffnen des Scheinwerfers die Sicherheitsschleife zum Vorschaltgerät unterbricht. Hierüber wird die Versorgungsspannung des Scheinwerfers abgeschaltet.

Dieses Sicherheitsprinzip hat je nach Ausführung auch den Vorteil, dass es bei fehlender Scheibe/Linse (oder deren Bruch) ein Einschalten verhindert beziehungsweise abgeschaltet wird. Auf diese Weise führt an Tageslichtscheinwerfern die Maßnahme zum Schutz gegen elektrischen Schlag ebenfalls zu einer erhöhten Sicherheit in Bezug auf die Schädigung von Personen durch UV-Strahlung.

Maßnahmen beim Einsatz von Tageslichtscheinwerfern:

  • Sichtprüfung auf Vorhandensein der Schutzscheibe/-linse

  • Beurteilung der Einsatzbedingungen

  • Bei Ersatz von Schutzscheiben oder Linsen nur spezifizierte Ersatzteile verwenden

  • Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen zur Abschaltung der Tageslichtscheinwerfer beim Fehlen der Schutz scheibe/Stufenlinse

Weitere Informationen siehe Anhang 3 "Informationen zur Gefährdung durch UV-Strahlung".