DGUV Information 215-314 - Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen - Scheinwerfer Fernsehen, Hörfunk, Film, Theater, Veranstaltungen

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Abschnitt 4.2 - 4.2 Scheinwerfer im Außenbereich und bei besonderen Umgebungseinflüssen

Sind Scheinwerfer Umgebungseinflüssen - zum Beispiel Staub, Nässe, Regen - ausgesetzt, müssen sie in ihrer Schutzart (IP XX) entsprechend derartigen Beanspruchungen ausgelegt sein (Tabelle 2).

dreieck_blau.jpgSchutzarten durch Gehäuse (IP-Code)
Code-BestandteilZifferSchutz gegen
Erste Kennziffer2Fremdkörpern 12,5 mm Ø
3Fremdkörpern 2,5 mm Ø
4Fremdkörpern 1,0 mm Ø
5Staub
Zweite Kennziffer0-
1Senkrechtes Tropfen
2Tropfen (15° Neigung)
3Sprühwasser
4Spritzwasser
5Strahlwasser

Tabelle 2

In feuchten und nassen Bereichen und Räumen sowie geschützten Anlagen im Freien müssen Betriebsmittel mindestens tropfwassergeschützt sein (Schutzart IPX1 nach DIN EN 60529 [VDE 0470-1]).

In ungeschützten Anlagen im Freien müssen Scheinwerfer mindestens sprühwassergeschützt sein (Schutzart IPX3 nach DIN EN 60529 [VDE 0470-1]).

Scheinwerfer, die aufgrund ihrer Bauweise nicht die erforderliche Schutzart haben, dürfen ausnahmsweise dennoch verwendet werden, wenn sie bei der Benutzung mit einem geeigneten zusätzlichen Schutz (witterungsgeschützte Aufstellung - zum Beispiel Schutzdach oder Abdeckungen) versehen werden. Insbesondere ist bei solchen Ersatzmaßnahmen auf eine ausreichende Ableitung der durch den Scheinwerfer erzeugten Wärme zu achten.

Wenn beim Betrieb von Scheinwerfern im Freien Schutz durch automatische Abschaltung der Versorgung vorgesehen ist, müssen RCDs mit einem Bemessungsdifferenzstrom ≤ 30 mA angewendet werden.

Werden Scheinwerfer im Bereich der Zonen 0 und 1 nach DIN VDE 0100-702 betrieben (Scheinwerfer auf Stativ im Wasser), ist als Schutzmaßnahme nur Schutzkleinspannung oder Schutztrennung anzuwenden. In den Bereichen 0 und 1 dürfen keine anderen elektrischen Betriebsmittel - zum Beispiel Vorschaltgeräte, Dimmer oder Verteiler - betrieben werden.

Bei Produktionen in der Nähe von gefüllten Wasserbecken sind sämtliche elektrischen Betriebsmittel und deren Leitungen so zu platzieren, dass in keinem Fall eine gefährliche Berührungsspannung für Mensch und Tier auftreten kann. Beispielsweise sind Scheinwerfer in ausreichendem Abstand vom Beckenrand so aufzustellen und zu sichern, dass ein Hineinfallen ausgeschlossen wird. Leitungen sind mit ausreichendem Abstand zum Wasser zu verlegen und so zu fixieren, dass sie nicht ins Wasser fallen können. Leitungen dürfen nicht durch das Wasser geführt werden, es sei denn, es handelt sich um Spezialleitungen mit entsprechender Zulassung.

dreieck_blau.jpgKlassifizierung äußerer Einflüsse - Bereiche nach DIN VDE 0100-702
BereicheBeschreibungen
Bereich 0Das Innere von Becken
Das Volumen unter Wasserfontänen oder Wasserfällen
Bereich 1Volumen über dem Becken bis 2,5 m Höhe und bis 2,0 m Abstand vom Beckenrand

Tabelle 3