DGUV Information 201-023 - Einsatz von Seitenschutz und Seitenschutzsystemen sowie Randsicherungen als Schutzvorrichtungen bei Bauarbeiten

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Abschnitt 4.4 - 4.4 Seitenschutzsysteme Schutzklasse A

4.4.1 Allgemeines

Der Seitenschutz muss aus Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett (dreiteiliger Seitenschutz) bestehen. Abweichend davon darf ein Seitenschutzsystem als Ganzes oder als zusammenzubauende Einzelteile gefertigt sein, die den dreiteiligen Seitenschutz beinhalten.

Die Bauteile des Seitenschutzes müssen in eingebautem Zustand gegen unbeabsichtigtes Lösen gesichert sein. Gegen unbeabsichtigtes Lösen sind Seitenschutzteile z. B. gesichert, wenn

  • die Bauteile formschlüssig mit der Tragkonstruktion verbunden sind (siehe Abb. 2),

  • ihre Teile entgegen der möglichen Kraftrichtung um mindestens 150 mm bewegt werden müssen, ehe sie ihre Führung verlieren (siehe Abb. 2),

  • die Befestigung durch selbsthemmende Vorspannung, zum Beispiel mit Kurbel und Gewindestab, erfolgt,

  • zur Lagesicherung von Brettern z. B. Nagellöcher für Heftnägel eingesetzt werden

oder

  • der Einbau entsprechend der Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers erfolgt.

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Abb. 2
Sicherungen gegen unbeabsichtigtes Lösen: l ≥ 150 mm

Die Oberkante des Seitenschutzes muss mindestens 1 m über der jeweiligen Arbeitsfläche liegen. Der Abstand zwischen Geländer- und Zwischenholm bzw. Zwischenholm und Bordbrett darf nicht größer als 0,47 m sein (siehe Abb. 3).

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Abb. 3
Maße des Seitenschutzes

Bordbretter müssen mindestens 3,0 cm dick sein. Die Oberkante muss 0,15 m über der Aufstellfläche liegen. Der Abstand vom Bordbrett zur Aufstellfläche und vom Bordbrett zu seitlich anschließenden Konstruktionsteilen muss kleiner als 20 mm sein.

Abweichend darf auf das Bordbrett im Seitenschutz verzichtet werden,

  • wenn der Seitenschutz einen Abstand von mehr als 0,30 m von der Absturzkante aufweist

oder

  • an Treppenläufen und -absätzen sowie Podesten, wenn diese ausschließlich als Verkehrswege genutzt werden.

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Abb. 4
Beispiel eines Zwischenseitenschutzes

4.4.2 Beispiele für Schutzklasse A

Zur Schutzklasse A (statische Lasteinwirkung) gehören z.B.:

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Abb. 5 Seitenschutzsystem aus Gitterelementen

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Abb. 6 Beispiel für Seitenschutz an der Dachkante mit Zwingen und Gerüstrohren

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Abb. 7 Beispiel für Seitenschutz an der Dachkante mit Zwingen und Gerüstbrettern

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Abb. 8 Beispiel für Flachdachsicherungssystem

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Abb. 9 Beispiel für Seitenschutz Ortgang

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Abb. 10 Beispiel für Seitenschutz am Ortgang in Verbindung mit einem Standgerüst

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Abb. 11
Beispiel für Absturzsicherungen am Flachdach in Verbindung mit einem Standgerüst