DGUV Information 209-054 - Tätigkeiten mit Kontakt zu Biostoffen in der Holz- und Metallindustrie

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Abschnitt 2.2 - B2 Instandhaltungsarbeiten

Viele Betriebe der Metallbranche führen regelmäßig Instandhaltungsarbeiten in biologisch kontaminierten Bereichen aus. Die Bandbreite der Tätigkeiten und damit auch die Vielfalt der möglichen biologischen Arbeitsstoffe ist sehr groß.

Sie erstreckt sich von Arbeiten im Abfall- oder Abwasserbereich über RLT-Anlagen bis hin zu Bereichen der Lebensmittelproduktion mit hohen innerbetrieblichen Hygienestandards.

Instandhaltungen können entweder durch betriebsinternes Instandhaltungspersonal oder durch Fremdunternehmen als Serviceleistung ausgeführt werden. Bei der Beauftragung von Fremdunternehmen ergeben sich in der Praxis häufig zusätzliche Probleme bei der Informationsbeschaffung und bei der Durchführung notwendiger Maßnahmen.

Bei Instandhaltungsarbeiten können Gefährdungen häufig nicht durch technische und organisatorische Maßnahmen vermieden werden; dieses Ziel kann oft nur durch den Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen erreicht werden. Der persönlichen Hygiene kommt daher eine besondere Bedeutung zu.

Neben der Infektionsgefahr kann es bei massivem Auftreten von Pilzsporen oder organischen Stäuben zu allergischen oder toxischen Erkrankungen kommen.

Bei allen Instandhaltungsarbeiten muss das Montagepersonal vor Aufnahme der Arbeiten über die spezifischen Gefährdungen und die durchzuführenden Schutzmaßnahmen bei den geplanten Arbeiten unterrichtet werden. Unternehmerinnen und Unternehmer, die den Auftrag erteilt haben, müssen das Fremdunternehmen bei der betriebsspezifischen Gefährdungsbeurteilung unterstützen.

Bei allen Arbeiten mit einer Exposition gegenüber Biostoffen sind in jedem Fall die grundlegenden Hygienemaßnahmen der TRBA 500 zu berücksichtigen.

Je nach Art der Instandhaltungsarbeiten kommen als weitere Schutzmaßnahmen beispielsweise infrage:

  • Überprüfung, ob Anlagen, Geräte, Arbeitsbereiche vor Beginn der Arbeiten gereinigt werden können

  • Vermeidung von Staubaufwirbelung durch Nassreinigung oder Verwendung geeigneter Staubsauger

  • geeigneter Atemschutz (mindestens FFP2; bei längeren Arbeiten bzw. hoher Kontamination FFP3)

  • körperbedeckende Kleidung (Kopfbedeckung, Arbeitsanzug, bei Bedarf Einwegschutzkleidung)

  • geeignete Schutzhandschuhe (flüssigkeitsdicht)

  • Hautschutz, hygienische Hautreinigung (bei starker Kontamination Duschmöglichkeit)

  • Hautpflege (weitere Informationen zum Thema Hautschutz enthält die TRGS 401)

  • Ess-, Trink- und Rauchverbot im Arbeitsbereich

  • Wechseln kontaminierter Arbeitskleidung vor Betreten von Pausenräumen/Sozialräumen und ggf. Schuhreinigung.

Für Instandhaltungstätigkeiten im Außendienst hat sich der Einsatz eines "Hygienekoffers" bewährt, der zusätzlich zu der oben genannten persönlichen Schutzausrüstung folgende Materialien enthalten sollte:

  • wasserloser Handreiniger

  • Händedesinfektionsmittel

  • Flächendesinfektionsmittel

  • Müllbeutel

Allgemeine Regelungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Infektionsgefährdung oder Tätigkeiten mit Kontakt zu sensibilisierenden und allergieauslösenden Biostoffen finden Sie im Abschnitt A8.

B2.1
Instandhaltung in der Abfallwirtschaft

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Schimmelpilze und Bakterien finden durch anhaftende Reste an Verpackungen und hohe Feuchtigkeit in den "gelben Säcken" oder "gelben Tonnen" nahezu ideale Wachstumsbedingungen. Daneben gefährden so genannte "Fehlwürfe" (z. B. Babywindeln, Hygieneartikel) die Gesundheit derjenigen, die die Verpackungen manuell in die unterschiedlich zu recycelnden Rohstoffe trennen.

Anlagen zur thermischen Abfallbehandlung können sowohl herkömmliche Müllverbrennungsanlagen als auch industrielle Feuerungsanlagen (Zementwerke, Kraftwerke) sein. In vielen Müllverbrennungsanlagen wird vorwiegend Restmüll aus privaten Haushalten (gemischte Siedlungsabfälle) verbrannt. In dafür zugelassenen Anlagen können aber auch andere Abfälle, beispielsweise aus Abwasserbehandlungsanlagen (Rechengut, Klärschlamm) oder aus dem Gesundheitswesen (mit Blut, Sekreten und Exkreten behaftete Abfälle, wie Wundverbände, Gipsverbände, Einwegwäsche, Stuhlwindeln, Einwegartikel usw.), als Brennstoff eingesetzt werden.

"Infektiöse Abfälle", zum Beispiel aus der Pflege und Behandlung von Personen mit Infektionskrankheiten oder aus Laboratorien, in denen Umgang mit infektiösen Erregern besteht, sind besonders überwachungsbedürftige Abfälle und dürfen nur in spezielle, für diese Zwecke ausgelegte und zugelassene Anlagen eingebracht werden.

Informationen zur Gefährdungsbeurteilung nach BioStoffV

Durch das Sortier- oder Kompostiergut treten in verschiedenen Arbeitsbereichen von Abfallsortier- und Kompostieranlagen Schimmelpilze und Bakterien der Risikogruppen 1 und 2 auf. Neben der Infektionsgefahr sind auch sensiblisierende und toxische Wirkungen auf den Menschen zu berücksichtigen. Bei mangelnder Arbeitshygiene besteht die Gefahr von Schmierinfektionen.

Durch unzulässige Fehlwürfe können Fäkalien oder Spritzen und Kanülen in die Abfälle gelangen und zusätzliche infektiöse Gefährdungen mit Krankheitserregern verursachen. Auch durch Ausscheidungen von Nagetieren, Vögeln oder anderen Tieren können Biostoffe eingetragen werden.

Bei Instandhaltungsarbeiten sind die Beschäftigten häufig mikrobiell hoch belasteten Stäuben ausgesetzt. Die Höhe der mikrobiellen Belastung kann je nach Arbeitsbereich und Arbeitsverfahren stark schwanken.

Bei Fremdbeauftragung sind die für die Gefährdungsbeurteilung erforderlichen Informationen von der Firma einzuholen, die die Anlage betreibt.

Hilfestellung für die Gefährdungsbeurteilung, auch für Instandhaltungstätigkeiten, in diesen Bereichen geben die TRBA 213 Abfallsammlung: Schutzmaßnahmen und TRBA 214 Anlagen zur Behandlung und Verwertung von Abfällen.

Gesundheitliche Aspekte

Bei Reinigung- und Wartungssarbeiten in Anlagen zur thermischen Abfallbehandlung oder Abfallverwertung sind die Beschäftigten mit Schimmelpilzen und Bakterien belasteten Stäuben ausgesetzt, die zu einer Sensibilisierung/Allergisierung führen können.

Besonders in Bereichen mit erhöhten Temperaturen (z. B. bei der Kompostierung) muss auch mit dem Vorkommen von thermophilen Aktinomyzeten (wärmeliebende Bakterien) gerechnet werden, die eine Exogen-allergische Alveolitis (EAA) verursachen können.

Zellwandbestandteile abgestorbener Mikroorganismen, wie Endotoxine von gramnegativen Bakterien und Glucane von Schimmelpilzen sowie Schimmelpilzgifte (sog. Mykotoxine) können toxisch wirken und Reizungen von Augen und Schleimhäuten hervorrufen.

Das Infektionsrisiko ist bei Einhaltung der Schutzmaßnahmen eher als gering einzuschätzen.

Maßnahmen

Bei allen Instandhaltungsarbeiten muss das Montagepersonal vor Aufnahme der Arbeiten über die spezifischen Gefährdungen und die durchzuführenden Schutzmaßnahmen bei den geplanten Arbeiten unterrichtet werden. Je nach Art der Tätigkeit kommen als Schutzmaßnahmen für Instandhaltungsarbeiten beispielsweise infrage:

  • vor Beginn der Arbeiten möglichst weitgehende Reinigung des Bereichs (Vermeidung von Staubaufwirbelung durch Nassreinigung oder Verwendung geeigneter Staubsauger)

  • geeigneter Atemschutz (mindestens FFP2, bei starker Kontamination, z. B. bei Arbeiten im Müllbunker, FFP3)

  • körperbedeckende Kleidung (Kopfbedeckung, Arbeitsanzug, bei Bedarf Einwegschutzkleidung),

  • geeignete Schutzhandschuhe (flüssigkeitsdicht),

  • Hautschutz, hygienische Hautreinigung (ggf. Händedesinfektion, bei starker Kontamination Duschmöglichkeiten), Hautpflege

  • Ess-, Trink- und Rauchverbot im Arbeitsbereich

  • Wechseln kontaminierter Arbeitskleidung vor Betreten von Pausenräumen/Sozialräumen und bei Bedarf Schuhreinigung.

Arbeitsmedizinische Vorsorge (siehe auch Abschnitt A8)

Bei regelmäßigem und intensivem Kontakt zu fäkalienbehafteten Abfällen kann eine Immunisierung gegen Hepatitis A sinnvoll sein. Das ist im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge im ärtzlichen Beratungsgespräch klären.

B2.2
Instandhaltung von abwassertechnischen Anlagen

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Beschäftigte können im Rahmen verschiedener Tätigkeiten mit Biostoffen aus der Abwassertechnik in Kontakt kommen. Eine Exposition gegenüber Biostoffen kann unter anderem erfolgen bei:

  • Handhabung von ungereinigten Geräten und Maschinen (z. B. Pumpen), abwassertechnischer Einrichtungen im Rahmen von Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten

  • Arbeiten in betrieblichen oder kommunalen Abwasserableitungs- oder Abwasserbehandlungsanlagen, Klärwerken

  • Arbeiten an häuslichen oder betrieblichen Abwasseranfallstellen und -ableitungsanlagen (z. B. Beseitigung von Rohrverstopfungen).

Informationen zur Gefährdungsbeurteilung nach BioStoffV

In abwassertechnischen Anlagen sind eine Vielzahl von Biostoffen vorhanden. Besonders, wenn Fäkalien in die Anlagen eingeleitet werden, muss auch mit Krankheitserregern (z. B. Salmonellen, Hepatitis A) gerechnet werden.

Im Rahmen eines endemischen Ausbruchsgeschehens können auch Fälle von Polio-Erkrankungen ("Kinderlähmung") auftreten; dabei handelt es sich jedoch hierzulande um ein sehr seltenes Geschehen. Im Ausland, besonders im außereuropäischen Ausland, kann ein Polio-Geschehen nicht ausgeschlossen werden.

Darüber hinaus können im Abwasser zusätzlich zu Bakterien und Viren auch Protozoen (tierische Einzeller) und Würmer als mögliche Krankheitserreger auftreten, zum Beispiel der Erreger der Lamblienruhr oder Spulwürmer. Diese Darmparasiten reichern sich bei der Abwasserbehandlung im Klärschlamm an, sodass vor allem bei Arbeiten mit nicht stabilisiertem (entseuchtem) Klärschlamm eine Gefährdung bestehen kann.

Eine umfassende Auflistung von Krankheitserreger, die im Abwasser angetroffen werden, ist im Anhang der TRBA 220 "Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen" aufgeführt.

Neben der möglichen Aufnahme von Krankheitserregern im Sinne einer "Schmierinfektion" über Mund und Schleimhäute (siehe auch Abschnitt A3) können besonders alle Arbeiten mit Aerosolentstehung aus Abwasser zu einer Gefährdung durch Einatmen führen. Dazu zählen zum Beispiel alle Arbeiten mit Hochdruckreinigern (z. B. Hochdruckspüleinrichtung von Kanälen) oder Tätigkeiten im Bereich von offenen (Abwasser-)Becken mit Oberflächenbelüftern.

Bei Durchführung manueller Tätigkeiten mit Verletzungsgefahr oder durch scharfkantige Feststoffe im Abwasser (Glasscherben) kann es zu Verletzungen der Haut kommen. Die verletzte Haut stellt dann eine weitere mögliche Eintrittspforte für Krankheitserreger dar.

Weiterhin muss in Bereichen der Kanalisation mit dem Vorkommen von Ratten und von ihnen durch Biss oder Kot übertragene Krankheitserreger, zum Beispiel der Leptospirose oder Tollwut, gerechnet werden.

Darüber hinaus kann durch die von Mikroorganismen gebildeten Stoffwechselprodukte in abwassertechnischen Anlagen eine Gefahr durch erstickende, giftige oder explosionsfähige Gase (Kohlendioxid, Schwefelwasserstoff, Methan) gegeben sein. Diese Gefahren sind nicht Thema dieser Schrift (siehe hierzu DGUV Regel 103-003 "Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen").

Gesundheitliche Aspekte

Untersuchungen an Kanalarbeitenden haben gezeigt, dass eine Infektionsgefährdung vorwiegend durch "Schmierinfektion" besteht. Die Übertragung kann dabei durch kontaminierte Gegenstände (z. B. verschmutzte persönliche Schutzausrüstungen) oder über Hand-Mund-Kontakt oder direkt durch Spritzer ins Gesicht (Mund, Nase, Augen) erfolgen.

Ein erhöhtes Risiko einer Hepatitis-A-Infektion für Versicherte mit regelmäßigem Kontakt zu fäkalienbelasteten Abwässern wird angenommen, ließ sich in den bislang durchgeführten Untersuchungen jedoch nicht eindeutig bestätigen.

Weiterhin muss mit Durchfallerkrankungen durch Krankheitskeime aus Fäkalien, Erkrankungen durch Kontakt mit Blut, Gewebe, Urin infizierter Tiere (Ratten, Mäuse u. a. Nagetiere) oder verunreinigtem Wasser (z. B. Hantaviren, Tollwut, Weilsche Krankheit gerechnet werden (Leptospirose: Merkblatt Weilsche Krankheit.pdf).

Maßnahmen

Soweit möglich sollten alle kontaminierten Geräte vor der Reparatur gereinigt werden, um den Kontakt zu Biostoffen aus dem Abwasserbereich zu vermeiden oder zu reduzieren.

Aufgrund der häufigen Gefährdung durch "Schmierinfektion" kommt den allgemeinen Hygienemaßnahmen, vor allem der Handhygiene, entsprechend der TRBA 500 eine besondere Bedeutung zu.

Folgende weitergehende Maßnahmen sind in der Regel erforderlich:

  • Desinfektion der Hände nach der Arbeit

  • Duschen nach Arbeitsende bei starker Kontamination

  • kontaminierte Arbeitskleidung getrennt sammeln und waschen

Abgestimmt auf die in der Gefährdungsbeurteilung ermittelte Infektionsgefährdung müssen die persönlichen Schutzausrüstungen für die jeweilige Tätigkeit ausgewählt werden:

  • Schutzkleidung (flüssigkeitsdicht)

  • Handschutz (Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen und bei Bedarf gegen mechanische Gefährdung [Schnitt- und Stichschutz])

  • Fußschutz (flüssigkeitsdicht und weitere Anforderungen entsprechend der Gefährdung)

  • Schutzbrille oder Schutzschirm (bei Spritzgefahr)

In der TRBA 220 "Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen" werden weitere Schutzmaßnahmen detailliert behandelt.

Arbeitsmedizinische Vorsorge (siehe auch Abschnitt A 8)

Entsprechend der Gefährdungsbeurteilung können Pflicht- (z. B. bei Hepatitis A), Angebots- oder Wunschvorsorge relevant sein. Hepatitis A ist impfpräventabel, hier sollte nach ärztlicher Beratung ein Impfangebot unterbreitet werden.

Weiterhin sollte im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge der Polio-Impfstatus überprüft werden.

Weiterführende Literatur

DGUV Regel 103-602 "Branche Abwasserentsorgung"

B2.3
Instandhaltung von raumlufttechnischen Anlagen

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Je nach Aufbau der raumlufttechnischen (RLT)-Anlage können bei der Instandhaltung und der Reparatur unterschiedliche Arbeiten mit Kontakt zu Biostoffen anfallen; darunter fallen Filterwechsel, aber auch Reinigungsarbeiten oder Reparaturen.

Besonders RLT-Anlagen mit Luftbefeuchtern bieten ideale Bedingungen für mikrobielles Wachstum. Sobald sich an feuchten oder nassen Stellen der Anlage Partikel (Staub, Verunreinigungen) ablagern, setzt ein Wachstum von Mikroorganismen ein. In der Folge können biofilmartige Ablagerungen aus Bakterien, Schimmelpilzen, Algen, Kalk und Stäuben entstehen.

Informationen zur Gefährdungsbeurteilung nach BioStoffV

Während sich in Filteranlagen und in den Luftkanälen überwiegend Schimmelpilze aus der Umgebungsluft ansammeln, kann es im Befeuchterwasser wie auch im gesamten Bereich der Befeuchterkammer und der wasserführenden Systeme zusätzlich zu einer Besiedlung mit Bakterien kommen.

Vor allem ein massiver Schimmelpilzbefall ist häufig auch direkt auf dem Filter gut zu erkennen. Beim Wechsel des Filters kann es daraufhin zur Verstaubung von mikrobiologischem Material, insbesonder von Sporen kommen, die nach dem Einatmen zu gesundheitsrelevanten Beeinträchtigungen führen können.

Vor allem, wenn eine regelmäßige Wartung nicht gewährleistet wird, können sich Schimmelpilze und Bakterien stark vermehren und gesundheitliche Probleme verursachen.

In offenen stehenden Wasseransammlungen (z. B. auch in Schläuchen) können Legionellen nicht ausgeschlossen werden (siehe Abschnitt B1.5 Tätigkeiten mit möglichem Kontakt zu Legionellen).

Insbesondere offene Wasserkühlsysteme sind kritisch, da sie in der Regel Dauertemperaturen um etwa 30 °C aufweisen und ein mögliches Wachstum von Legionellen begünstigen. Bei Sprühbefeuchtern ist daher eine regelmäßige Reinigung und Wartung der Befeuchtungskammern unabdingbar. Da diese Systeme in der Vergangenheit bei vielen kontaminierten RLT-Anlagen die Quelle der Verunreinigung waren, wird von ihrem Betrieb mittlerweile abgeraten.

Als hygienisch sicher gelten hingegen Systeme mit Dampfbefeuchtung.

Gesundheitliche Aspekte

Auf Filtern und in Lüftungskanälen stellen häufig schimmelbelastete Stäube das Hauptproblem dar. Hohe und immer wiederkehrende Expositionen können zu Sensibilisierungen und nachfolgenden allergischen Reaktionen führen. Auch Reizungen an Augen und Schleimhäuten können hervorgerufen werden.

Bei Tätigkeiten mit kontaminiertem Befeuchterwasser kann eine sogenannte Befeuchterlunge auftreten. Hierbei handelt es sich um eine Form der Exogen-allergischen Alveolitis (siehe auch Abschnitt A3).

Bei einem Legionellenbefall des Befeuchterwassers kann es zu einer Infektion in Form des Pontiac-Fiebers oder einer Legionellose kommen (siehe auch Abschnitt B1.5 "Tätigkeiten mit möglichem Kontakt zu Legionellen").

Maßnahmen

Grundlegende Hygienemaßnahmen gemäß der TRBA 500 sind zu beachten. Eine Staub- oder Aerosolbildung sollte weitestgehend vermieden werden.

Bei Belastung mit Stäuben oder Bildung von Bioaerosolen, zum Beispiel beim Wechsel von Filtermatten, Reinigungsarbeiten mit Hochdruckreinigern, besonders in Wäscherkammern etc., sollte geeignete persönliche Schutzausrüstung getragen werden.

Je nach Gefährdungsbeurteilung kann dazu Folgendes gehören:

  • Schutzbrille

  • Einmalanzug (bei größerer Staubentwicklung; bei stärkerer Aerosolbildung zusätzlich flüssigkeitsdicht)

  • Atemschutzmaske (mindestens FFP2)

  • Handschuhe

Planung, Errichtung, Betrieb und Wartung von RLT-Anlagen darf nur durch Personen mit dem Nachweis einer Schulung gemäß VDI 6022 Raumlufttechnik / Raumluftqualität (Blätter 1-4) erfolgen. Dort sind auch Hinweise zur Überprüfung des hygienisch sachgerechten Betriebs einer RLT festgelegt.

B2.4
Instandhaltung von kontaminierten Nutzfahrzeugen und Behältern

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Sehr häufig fallen im Kfz-Handwerk Tätigkeiten in Form von Reparaturarbeiten an Nutzfahrzeugen (z. B. Müllfahrzeuge) und Baumaschinen an.

Informationen zur Gefährdungsbeurteilung nach BioStoffV

Für die meisten Tätigkeiten ist von einer Mischexposition zu Mikroorganismen der Risikogruppen 1 und 2 auszugehen. Die Höhe der Exposition variiert stark je nach Tätigkeit.

Zur Ermittlung der zur Gefährdungebeurteilung notwendigen Informationen sollten sich Unternehmerinnen und Unternehmer, die die Instandhaltungsarbeiten durchführen, möglichst an die Auftraggebenden wenden, die über die entsprechenden Kenntnisse der Vor-Ort-Situation verfügen.

In einigen seltenen Fällen sind sogar Tätigkeiten denkbar, bei denen zum Beispiel Kontaktmöglichkeiten zu Fahrzeugen oder Baumaschinen mit anhaftenden Mikroorganismen der Risikogruppe 3 bestehen können. Dazu zählen beispielsweise: durch Taubenkot verunreinigte Bauteile (siehe auch Abschnitt B2.9 "Instandhaltungsarbeiten mit Kontakt zu Taubenkot") oder Kontaminationen durch Klinikmüll, Tierkadaver oder im Zuge der Sanierung von alten Gerbereistandorten (hier besonders ein mögliches Vorhandensein von Milzbranderregern).

Gesundheitliche Aspekte

Für Beschäftigte in der Instandhaltung und Reparatur von kontaminierten Nutzfahrzeugen besteht eine Infektionsgefahr

  • durch luftgetragene Biostoffe (Stäube, Spritzwasser)

  • durch Schnitt- oder Stichverletzungen

  • durch Schmierinfektionen.

Je nach Art der Kontamination und Aufnahmepfad (z. B. Atemwege, Haut) sind auch das allergene und das toxische Potenzial der vorhandenen Mikroorganismen zu berücksichtigen.

Maßnahmen

Neben den allgemein einzuhaltenden Maßnahmen der TRBA 500 sollte bereits bei Auftragsannahme vereinbart werden, dass Fahrzeug oder Behälter von den Auftraggebenden möglichst gut gereinigt und bei Bedarf desinfiziert zu übergeben sind (z. B. bei Kontaminationen durch Klinikmüll).

Sind Reinigungsarbeiten, besonders solche mit starker Aerosolbildung (z. B. mit Hochdruckreiniger) nicht zu vermeiden, müssen dabei entsprechende Schutzausrüstungen, zum Beispiel flüssigkeitsdichte Schutzkleidung und Schutzhandschuhe, Gesichtsschutz und Atemschutz zur Verfügung gestellt und auch getragen werden. Für die Körperreinigung nach diesen Arbeiten müssen hygienische Duschgelegenheiten zur Verfügung stehen.

Bei mobilen Arbeiten (z. B. LKW-Service) sollten dem Service-Technik-Personal mobile Waschgelegenheiten und/oder ein "Hygienekoffer" (Desinfektionsmittel, Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Atemschutz, Entsorgungsbehälter für kontaminierte PSA) zur Verfügung gestellt werden.

Arbeitsmedizinische Vorsorge (siehe auch Abschnitt A8)

In bestimmten Bereichen, zum Beispiel bei Kontaktmöglichkeit zu Fäkalien (z. B. Klärschlammentsorgung) oder zu Sondermüll aus Kliniken, kann eine Immunisierung gegen Hepatitis A und B sinnvoll sein. Das ist im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Gespräch mit dem Arzt oder der Ärztin zu klären.

B2.5
Instandhaltung von Rüstungsgütern

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Rüstungsgüter werden oftmals in Kriegs- oder Krisenregionen eingesetzt. Schadhafte Rüstungsgüter werden dabei entweder vor Ort repariert und gewartet oder es erfolgt zu diesem Zweck ein Rücktransport nach Deutschland in die jeweiligen Unternehmen der Rüstungsindustrie. Im Rahmen der Instandhaltungstätigkeiten kann es zu einer Gefährdung der Beschäftigten aufgrund einer Kontamination der Rüstungsgüter mit Biostoffen kommen, besonders bei Rücktransporten aus dem außer-europäischen Ausland.

Informationen zur Gefährdungsbeurteilung nach BioStoffV

Die Benennung einer möglichen Kontamination hängt vom genauen Einsatzort sowie von der Art des Transports nach Deutschland ab. Mögliche Kontaminationen von Rüstungsgütern können Körperflüssigkeiten oder Bestandteile von Tieren sein, in denen verschiedene Mikroorganismen wie Bakterien, Viren, Pilze oder Parasiten auftreten. Weiterhin ist auch eine direkte Besiedelung von organische Materialien im oder am Rüstungsgut möglich (z. B. Ledersitze).

Die Möglichkeiten einer Kontamination sind vielfältig und hängen stark vom Einsatzort ab; Rücktransporte aus tropischen und subtropischen Gebieten unterliegen anderen möglichen Kontaminationen als aus Wüsten- oder arktischen Gebieten. Auch ein Einsatz in Endemiegebieten muss berücksichtigt werden.

Auch die Art des Rücktransports spielt eine Rolle: ein oft monatelanger Rücktransport in einem Schiffscontainer kann zu einer deutlich höheren Besiedelung mit Mikroorganismen führen als ein kurzer Rückflug.

Die am wahrscheinlichsten anzutreffende Kontamination ist eine Besiedelung mit Schimmelpilzen beispielsweise von textilen Strukturen, organischen Materialien (z. B. Leder) oder in Bereichen hoher Feuchtigkeit (z. B. im Inneren von dicht abgeschlossenen Fahrzeugen, wie Transportpanzer mit Minenschutzverkleidung).

Beim Auffinden von Tierkadavern (z. B. kleine Nagetiere in Zwischenräumen) oder Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen (Urin- und Kotspuren) kann potenziell immer eine Kontamination mit infektiösen Mikroorganismen vorliegen.

Gesundheitliche Aspekte

Neben einer möglichen Infektionsgefahr können Gesundheitsgefährdungen durch allergene Wirkungen bestehen, besonders bei Tätigkeiten mit verstärkter Aerosolbildung, zum Beispiel Reinigungsarbeiten mit Hochdruckreinigern, "Demontieren" von Rüstungsgütern. Toxische Effekte können durch Endotoxine oder ähnlich wirkende Substanzen auftreten.

Maßnahmen

Primär ist die Vermeidung einer Kontamination oder die Beseitigung einer Kontamination mit der Firma zu vereinbaren, die das Rüstungsgut versendet. Dazu empfiehlt es sich, schriftlich eine Reinigungsprozedur vor der Verschickung festzulegen. Die durchgeführte Reinigung sollte unbedingt für jedes einzelne Rüstungsgut schriftlich bestätigt werden.

Bestehen Unklarheiten oder Zweifel, sollte immer von einer möglichen Kontamination ausgegangen werden.

Der erste Schritt nach Anlieferung des Rüstungsguts ist deshalb immer eine gründliche, im Idealfall automatisierte, Reinigung. Eine manuelle Nachreinigung (z. B. mit einem Hochdruckreiniger) für unzugängliche Stellen kann unter Umständen eingeplant werden.

Alle sichtbaren Kontaminationen sind umgehend zu entfernen und es muss eine Reinigung oder gegebenenfalls Desinfektion erfolgen. Tierkadaver dürfen niemals mit bloßen Händen berührt werden.

Bei der manuellen Reinigung sowie der Entfernung von Kontaminationen ist persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Die Art der Ausrüstung hängt von der Art und der Menge der Kontamination sowie der Tätigkeit ab und muss individuell nach Rücksprache mit dem Betriebsarzt, der Betriebsärztin oder der betriebsärztlichen Stelle festgelegt werden.

Darüber hinaus wird empfohlen, vorhandene Kontaminationen zu dokumentieren und aufzubewahren, um in einem möglichen Erkrankungsfall darüber leichter eine Diagnose stellen zu können.

B2.6
Instandhaltung von Anlagen in der landwirtschaftlichen Produktion

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In der landwirtschaftlichen Produktion erfolgen vielfältige Instandhaltungstätigkeiten bei denen ein Kontakt zu Biostoffen bestehen kann.

Das ist beispielsweise der Fall bei

  • Arbeiten in Gewächshäusern, Silo- und Futtermittelanlagen,

  • Reparaturen an Landmaschinen und Landfahrzeugen,

  • Arbeiten in Tierställen und

  • Reparaturen an Einrichtungen zur Sammlung tierischer Fäkalien.

Informationen zur Gefährdungsbeurteilung nach BioStoffV

Die Luft in Ställen ist durch die Aktivität der Tiere selbst, aber auch durch Arbeitsvorgänge, wie Füttern, Misten, Einstreuen, staubbelastet, mit Anteilen von Futtermitteln, Tiefstreu oder Tierexkrementen. Die Staubbelastung schwankt über den Tag in Abhängigkeit von den einzelnen Aktivitäten mitunter erheblich.

Staub von verschimmeltem Heu, Stroh, Silofutter, Getreide und Gemüse enthält in hoher Konzentration Sporen thermophiler Actinomyceten (wärmeliebender Bakterien) und Schimmelpilze. Der Staub kann zudem erheblich mit Endotoxinen belastet sein (siehe auch Abschnitt A3).

In landwirtschaftlichen Produktionsbereichen mit Tierhaltung (z. B. in der Geflügel- und Schweinehaltung) ist weiterhin zu prüfen, ob mit dem Auftreten von Zoonoseerregern zu rechnen ist.

Bei kranken oder krankheitsverdächtigen Nutztierbeständen sollten generell keine Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden. Hier sind zuvor seuchenschutzrechtliche Maßnahmen zu beachten.

Bei Kontakt zu mit Tierfäkalien (Gülle, Jauche, Stallmist) behafteten Produktionseinrichtungen bestehen zusätzliche Gefährdungen durch Krankheitserreger, wie Fäkalkeime.

Bei Arbeiten an Sammelstellen tierischer Fäkalien (Güllegruben und -kanäle) bestehen, über den Geltungsbereich der Biostoffverordnung hinausgehend, weiterhin Gefahren durch giftige, erstickende und explosionsgefährliche Gase (Ammoniak, Kohlendioxid, Methan und Schwefelwasserstoff ).

Gesundheitliche Aspekte

Wird sporenbehafteter Staub aus der landwirtschaftlichen Produktion eingeatmet, können allergische Erkrankungen der Atemwege oder toxische Wirkungen auftreten. Die umgangssprachlich als Farmer-(Drescher-)Lunge bekannte, durch organische Stäube verursachte Atemwegserkrankung gehört zum Formenkreis der Exogen-allergischen Alveolitis (EAA).

Das Einatmen stark Endotoxin-belasteter Bioaerosole kann akut ein "Inhalationsfieber" (Husten, Fieber, Muskel- und Gliederschmerzen) auslösen und bei andauernden oder wiederholter Exposition eine obstruktive Atemwegserkrankungen ("chronische Bronchitis") hervorrufen.

Auch Bestandteile von Tierhaaren, Borsten und Federn können Auslöser für eine allergisch verursachte obstruktive Atemwegserkrankung sein.

Der direkte Hautkontakt zu infizierten Tieren kann ebenfalls zu Hautinfektionen oder Hautmykosen führen.

Maßnahmen

Vor Aufnahme der Instandhaltungsarbeiten sollten Geräte, Anlagenteile und Einrichtungen, soweit möglich, gründlich gereinigt und bei Bedarf desinfiziert werden.

Die allgemeinen Hygienemaßnahmen der TRBA 500 sind einzuhalten.

Auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung sind bei Bedarf weitergehende Maßnahmen festzulegen:

  • Bereitstellung geeigneter persönlicher Schutzausrüstungen und Atemschutz (mindestens FFP2), insbesondere bei Arbeiten mit Hochdruckreinigern

  • Reinigung und Desinfektion der Hände vor der Pause und nach Arbeitsende

  • Körperreinigung nach Arbeitsende (bei starker Kontamination Duschmöglichkeit)

  • getrenntes Sammeln und Reinigen kontaminierter Arbeitskleidung

  • getrennte Reinigung und Desinfektion kontaminierter Arbeitsgeräte

Arbeitsmedizinische Vorsorge (siehe auch Abschnitt A8)

Beim Umgang mit atemwegssensibilisierenden Stoffen ist nach TRBA/TRGS 406 "Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege" die arbeitsmedizinische Vorsorge festzulegen.

Weiterführende Literatur

  • TRBA 230 "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Land- und Forstwirtschaft und vergleichbaren Tätigkeiten"

  • ABAS-Beschluss 608 "Spezielle Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen durch den Erreger der klassischen Geflügelpest"

B2.7
Instandhaltung von Anlagen in der Nahrungsmittelproduktion

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Die möglichen Arbeitsbereiche bei Instandhaltungsarbeiten in der Nahrungsmittelproduktion sind sehr heterogen und reichen von der kleinhandwerklichen Bäckerei bis zur industriellen Molkereianlage.

Bei der Herstellung von Nahrungsmitteln werden Mikroorganismen zum Teil gezielt zur Produktion eingesetzt, zum Beispiel der Einsatz von Starterkulturen bei der Herstellung von Rohwurst, fermentierten Milcherzeugnissen (Jogurt, Käse) oder Wein. Dabei handelt es sich ausschließlich um Mikroorganismen der Risikogruppe 1.

Informationen zur Gefährdungsbeurteilung nach BioStoffV

Ein Arbeiten an neuen oder gereinigten Maschinen lässt keine infektiösen Mikroorganismen erwarten. Die strengen Hygienevorschriften in der Lebensmittelindustrie unterbinden darüber hinaus im Normalfall eine Besiedelung mit Mikroorganismen.

Sollten Produktschutz- und Hygienebestimmungen jedoch nicht eingehalten worden sein, ist besonders in ungereinigten Produktionsgeräten und Anlagen eine mikrobielle Besiedelung von Lebensmittelrückständen zu erwarten (beispielsweise bei defekten Geräten nach längerem Ausfall der Kühlung).

Kommt es bei Instandhaltungsarbeiten zu einem Kontakt mit mikrobiell kontaminierten Geräten oder Einrichtungen, ist eine mögliche Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe denkbar

Darüber hinaus sind bestimmte Rohstoffe und Verfahren für das Auftreten von speziellen Mikroorganismen prädestiniert (z. B. Chlamydien in Geflügelschlachtereien, Salmonellen in der Roheiverarbeitung, Pilzsporen bei der Verarbeitung schimmelpilzgereifter Produkte). Eine spezifische Gefährdungsbeurteilung ist unumgänglich.

Gesundheitliche Aspekte

Neben einer möglichen Infektionsgefahr im Einzelfall können Gesundheitsgefährdungen durch allergene Wirkungen bestehen. Das ist besonders bei Tätigkeiten mit verstärkter Aerosolbildung, zum Beispiel Reinigungsarbeiten mit Hochdruckreinigern oder Arbeiten mit stark staubenden Nahrungsmitteln, der Fall.

Maßnahmen

Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen ist eine vorherige gründliche Reinigung der Maschine unabdingbar. Ein Arbeiten an einer mit Nahrungsmitteln verunreinigten Maschine sollte nicht durchgeführt werden. Sofern nicht sichergestellt werden kann, dass die Reinigung alle relevanten Stellen erreicht hat, sollten je nach Situation Handschuhe und Atemschutz (mindestens FFP2) getragen werden. Je nach Situation kann auch das Tragen einer Schürze, eines Kittels oder Einweganzugs sinnvoll sein.

B2.8
Instandhaltung von medizintechnischen Geräten

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Für den Großteil der metallverarbeitenden Betriebe sind Tätigkeiten mit medizintechnischen Geräten nicht relevant. Einige spezialisierte Betriebe haben allerdings sehr intensiven Kontakt, beispielsweise bei der Instandhaltung von Reinigungs- und Desinfektionsautomaten in Krankenhäusern, von Vakuumpumpen in Operationssälen und (Zahn-)Arztpraxen oder der Reparatur von Antrieben von Krankenbetten und Operationstischen.

Informationen zur Gefährdungsbeurteilung nach BioStoffV

Da die Palette an Gefährdungen sehr breit sein kann, erfordert die Gefährdungsbeurteilung zuvor unbedingt das Einholen von Informationen vom Auftraggebenden.

Zudem ist häufig eine erhöhte Verletzungsgefahr durch scharfe oder spitze Teile gegeben.

Darüber hinaus können Reparaturarbeiten auch vor Ort unter hohem Zeitdruck erforderlich sein und eine Stresssituation verursachen, wenn zum Beispiel die Hydraulik eines OP-Tischs während einer OP einen Defekt aufweist und umgehend repariert werden muss. Aus Unachtsamkeit kann es dabei zu Verletzungen oder zur Nichtumsetzung von erforderlichen Schutzmaßnahmen kommen.

Gesundheitliche Aspekte

Bei Kontakt zu Fäkalien (z. B. bei der Reparatur von verunreinigten Krankenbetten aus der häuslichen Pflege) ist mit einer Gefährdung durch Hepatitis-A-Viren zu rechnen, bei Kontakt zu Blut oder Gewebeflüssigkeiten (z. B. Reparatur von Vakuumpumpen in Operationssälen) unter anderem mit einer Gefährdung durch Hepatitis-B- und -C-Viren.

Eine mögliche Infektionsgefahr steht gegenüber den sensibilisierenden und toxischen Wirkungen im Vordergrund.

Maßnahmen

Bei Tätigkeiten in ortsfesten Werkstätten, beispielsweise der Reparatur von Bettenantrieben, hat sich ein "Schleusensystem" bewährt: Die angelieferten Antriebe werden nicht sofort an die Montagearbeitsplätze verteilt, sondern zuvor von einem oder einer Beschäftigten desinfizierend gereinigt.

Die Gefährdung lässt sich so vom übrigen Montagepersonal fernhalten, am Reinigungsplatz können entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen werden (z. B. Halbautomatisierung, persönliche Schutzausrüstungen).

Bei der Reparatur vor Ort sollte eine zu reparierende Anlage (z. B. ein Reinigungs- und Desinfektionsautomat für Operationsbestecke, OP-Tisch) nach Möglichkeit ebenfalls zunächst mit Desinfektionsmittel gereinigt werden.

Lässt sich das jedoch nicht realisieren und stehen auch keine weiteren technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen zur Verfügung, müssen ergänzend persönliche Schutzmaßnahmen eingesetzt werden. So sollten Monteure und Monteurinnen beispielsweise immer geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe (Einmalschutzhandschuhe) mit sich führen.

Benutzte Werkzeuge müssen nach der Reparatur in jedem Fall desinfizierend gereinigt werden, um eine Verschleppung von Mikroorganismen zu verhindern.

Auch für Tätigkeiten im Kundeneinsatz ist darauf zu achten, dass Betriebsanweisungen erstellt und die darin vorgegebenen Maßnahmen eingehalten werden (Beispiel siehe DGUV Information 213-016 "Betriebsanweisungen nach der Biostoffverordnung" Anhang 1 Nr. 13).

Arbeitsmedizinische Vorsorge (siehe auch Abschnitt A8)

Wenn es bei den genannten Tätigkeiten regelmäßig und in größerem Umfang zu Kontakt mit Körperflüssigkeiten, -ausscheidungen oder -gewebe kommen kann, besonders, wenn eine erhöhte Verletzungsgefahr oder Gefahr des Verspritzens gegeben ist, sind nach der ArbMedVV für Hepatitis-A-, -B-, und -C-Virus (HAV, HBV, HCV) gemäß Anhang, Teil 2, Abs. (3. c) Pflichtuntersuchungen vorgeschrieben.

Für alle anderen Tätigkeiten mit einem möglichen Kontakt zu HAV, HBV und HCV ist eine arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge vorgesehen.

Im Rahmen des betriebsärztlichen Beratungsgesprächs kann eine Impfempfehlung für Hepatitis A/B erfolgen.

B2.9
Instandhaltungsarbeiten mit Kontakt zu Taubenkot

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Werden Instandhaltungsarbeiten in Arbeitsbereichen durchgeführt, die massiv mit Taubenkot, -federn, -kadavern und Nistmaterial verunreinigt sind, ist besondere Vorsicht geboten.

Gefährdungsbeurteilung nach BioStoffV

Das bloße Vorhandensein von Taubenkotabsetzungen, wie sie überall in der freien Natur zu finden sind, führt nicht zwangsläufig zu einer Gefährdung. Oftmals werden Arbeiten in Bereichen durchgeführt, die zwar mit Taubenkot verunreinigt sind, bei denen die Beschäftigten damit aber nicht in Kontakt kommen.

Anders sieht es jedoch aus, wenn vor der eigentlichen Instandsetzungsmaßnahme Verunreinigungen durch Tauben oder Taubenkot erst beseitigt werden müssen oder ein Kontakt nicht zu vermeiden ist. Taubenkot, vor allem in dunklen, wenig durchlüfteten Räumen (z. B. Dachböden, Hohlräume von Brückenkonstruktionen) kann über lange Zeiträume ein hohes Infektionsrisiko behalten. Besonders ein Abbürsten, Abschrubben oder Zusammenkehren von trockenem Taubenkot ist in geschlossenen Räumen unbedingt zu vermeiden. Bei feuchtem Taubenkot ist die Staubentwicklung geringer. Eine Gefährdung besteht jedoch auch hier bei Arbeiten mit einem geringen Abstand zwischen Gesicht und Taubenkotverschmutzung oder bei Einsatz eines Hochdruckreinigers, da die in den Flüssigkeitströpfchen enthaltenen Mikroorganismen eingeatmet werden können.

Frischer Taubenkot besitzt im Allgemeinen ein höheres Infektionspotenzial als getrockneter oder älterer Kot. Dennoch haben Untersuchungen gezeigt, dass Austrocknung und Ablagerung des Taubenkots auch über Monate und Jahre nicht zwangsläufig zu einer ausreichenden Abtötung aller Infektionserreger führt.

Taubenzecken können einige Jahre ohne Nahrungsaufnahme auskommen, sodass auch in ehemaligen Taubenstandorten immer mit dem Vorhandensein von Taubenzecken gerechnet werden muss.

Da Taubenkot, wie jeder Vogelkot, einen alkalischen pH-Wert hat, muss auch mit einer ätzenden Wirkung bei intensivem Hautkontakt gerechnet werden.

Gesundheitliche Aspekte

Gesundheitsgefährdungen können durch

  • Krankheitserreger im Taubenkot,

  • Allergene im Kot und Gefieder,

  • Taubenparasiten (Taubenzecken, Taubenmilben) und

  • toxische Substanzen im Taubenkot

verursacht werden.

Maßnahmen

Bei Reinigungs- und Instandsetzungstätigkeiten mit Kontakt zu Taubenkot sind neben den allgemeinen Hygienemaßnahmen gemäß TRBA 500 weitere Schutzmaßnahmen festzulegen, abhängig vom Ausmaß der Verunreinigung und der Exposition der Beschäftigten.

Bei Tätigkeiten mit geringfügiger Exposition, wie das Entfernen einzelner Nester, das Abwischen einzelner Taubenkotabsetzungen oder der geringe und kurzfristige Kontakt zu Taubenkot bei Wartungs- und Reparaturarbeiten genügen die in der DGUV Information 201-031 "Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung" empfohlenen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen (z. B. getrennte Aufbewahrung von Arbeits- und Straßenkleidung), einschließlich der Grundausstattung an persönlichen Schutzausrüstungen.

Werden Tätigkeiten in Arbeitsbereichen durchgeführt, die stark mit Taubenkot verunreinigt sind, müssen vor Beginn der Tätigkeiten die Bereiche sachgerecht gereinigt und danach so weit wie möglich desinfiziert werden. Um Verschleppungen von mit Taubenkot kontaminiertem Staub zu vermeiden, ist auf eine strikte Schwarz-Weiß-Trennung zu achten. Diese Maßnahmen, einschließlich der Entsorgung, setzen entsprechende Fachkenntnisse und geeignete Gerätschaften voraus.

Reinigungsarbeiten von massiv mit Taubenkot verunreinigten Flächen, zum Beispiel bei der Gebäude- und Brückensanierung, sind Tätigkeiten mit erhöhter Exposition und erfordern zusätzliche Maßnahmen und erweiterte persönliche Schutzausrüstungen (z. B. Vollmasken der Schutzstufe TM3P).

In jedem Fall muss vor allem die Staub- und Aerosolbildung verhindert oder minimiert werden, da sie zu einer erhöhten Konzentration an Mikroorganismen in der Luft und somit zu einer erhöhten Gesundheitsgefährdung führt.

Schmierinfektionen, zum Beispiel durch Anfassen verschmutzter Gegenstände ohne anschließendes Händewaschen, sind unbedingt zu vermeiden.

Unternehmerinnen und Unternehmer müssen die Beschäftigten im Rahmen der Unterweisung darüber aufklären, dass sie unverzüglich einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen müssen, wenn innerhalb von 2 bis 5 Tagen nach Tätigkeiten mit Kontakt zu Taubenkot starke gesundheitliche Beschwerden auftreten. Das gilt besonders bei Auftreten von quälendem Hustenreiz, auch noch nach mehreren Wochen, verbunden mit Fieber, Schüttelfrost und Kopfschmerzen. Ein solches Krankheitsbild kann auf eine Ornithose hinweisen (eine Erkrankung, die durch Vögel übertragen wird).

Weiterführende Literatur

DGUV Information 201-031 "Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung (BioStoffV) - ‚Gesundheitsgefährdungen durch Taubenkot‘"