DGUV Information 203-023 - Ergonomie an Näharbeitsplätzen <zeilenumbruch />Ratgeber für die Praxis

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Abschnitt 3.2 - 3.2 Einstellung bei höhenverstellbaren Tischen

Nähen im Sitzen

  1. 1.

    Sitzflächenhöhe des Stuhles einstellen unter Berücksichtigung von

    • Körpergröße und

    • Höhe des Fußschalters, dabei Kniewinkel 90° bis 100°.

  2. 2.

    Tischhöhe einstellen in Abhängigkeit von

    • Körpergröße und

    • erforderlichem Sehabstand

so dass alle Bedienelemente und die Nähebene selbst gut sichtbar und erreichbar sind (siehe Anhang IIa).

Die günstigste Position der Nähebene ist erreicht, wenn der Sehabstand zur Nadel den Genauigkeitsanforderungen entspricht und der Kopf bis max. 25° nach vorne unten (siehe Abb. 24) geneigt ist.

  1. 3.

    Tischneigung und Position der Armauflagen so einstellen, dass für Schultern, Arme und Hände sowie die Nacken-Hals-Region belastungsarmes Arbeiten möglich ist.

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Abb. 24
Natürliche Kopfhaltung und optimale Blickwinkel

Nähen im Stehen

Hier gelten prinzipiell die gleichen Aussagen wie beim Sitzen unter 2. und 3. genannt. Die richtige Arbeitstischhöhe kann nach Anhang IIc ermittelt werden.

Kombinierter Sitz- und Stehnäharbeitsplatz

Die Anschaffung eines höhenverstellbaren Nähmaschinengestells, das Nähen im Sitzen und Stehen im Wechsel ermöglicht, erfüllt die Anforderungen an einen optimalen Näharbeitsplatz am besten.

Die Beschäftigten sollten solche Arbeitsplätze durch möglichst häufiges Wechseln zwischen Sitzen und Stehen während einer Arbeitsschicht nutzen.

Die Arbeitsschuhe sollten flexible Sohlen und flache Absätze (< 30 mm) besitzen.