DGUV Information 203-023 - Ergonomie an Näharbeitsplätzen <zeilenumbruch />Ratgeber für die Praxis

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Abschnitt 2.1 - 2 Anleitung zur ergonomischen Gestaltung der Näharbeit
2.1 Welche ergonomischen Gesichtspunkte sind zu beachten?

Bei der Neu- oder Umgestaltung von Näharbeitsplätzen soll sich die ergonomische Gestaltung orientieren an

  • der Nähaufgabe (z. B. Art der Naht),

  • dem Nähgut (z. B. Größe und Gewicht),

  • dem bestehenden Umfeld (z. B. fixe Nähebene) und

  • den Körpermaßen des Beschäftigten.

Im Einzelnen sind für den Sitz-/Steharbeitsplatz bzw. deren Kombination folgende Kriterien zu beachten:

  • Auf das Nähgut abgestimmte Tischflächengröße und -form.

  • Ausreichende Verstellmöglichkeit des Nähtisches (in Höhe und Neigung) zur Anpassung an Körpermaße und Art der Nähaufgabe.

  • Einfacher Verstellmechanismus mit leicht erreichbaren Bedienelementen.

  • Gute Sichtverhältnisse im Wirkbereich der Nähnadel.

  • Fußschalter und sonstige Bedienelemente, die im Sitzen und im Stehen gut bedienbar sind.

  • Geeigneter Arbeitsdrehstuhl, der leicht an den Arbeitsplatz heranzuführen ist.

  • Bewegungsfreiraum für sitzende und stehende Körperhaltung.

  • Materialbereitstellung, die unterschiedliche Arbeitshöhen im Sitzen und im Stehen berücksichtigt.