DGUV Information 203-023 - Ergonomie an Näharbeitsplätzen <zeilenumbruch />Ratgeber für die Praxis

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Anhang I - Zusammenfassung der technisch-ergonomischen Anforderungen für Näharbeitsplätze

Höhenverstellbereiche in mm (Nähmaschinengestell)SitzenStehenkombiniertes Sitzen und Stehen
Abstand Fußboden - Nähebene700 - 1000900 - 1450700 - 1450
Neigung der Tischplattein Blickrichtung nach vorne abwärts0° bis -10°
Beinraummaße:
im Sitzen
Breitebeidseits von Nadelmitte je 350 mm= 700 mm
Tiefenach vorne Oberschenkel + Fuß 250 mm= 700 mm
Höhefür Fuß + Fußschalter= 250 mm
für Abstand Fußsohle bis Oberschenkel/Knie> 700 mm
Fußraummaße:
im Stehen
Breitebeidseits von Nadelmitte je 350 mm= 700 mm
TiefeFußlänge nach vorne= 250 mm
HöheFuß + Fußschalter= 250 mm
Abstand zwischenin Abhängigkeit von Teilegröße und Nähgenauigkeit
Tischplattenvorderkante und Nadelmitte:von 125 mm
für kleine Teile
bis300 mm
bei großem Nähgut
Kriterien für Armauflagen:
an Flachbettnähmaschinen
Schnittachse in Tischplatterechts parallel Nähmaschinenachse - Tischvorderkante
links im Winkel von ca. 20° zu Nähmaschinenachse - Tischvorderkante
Größenähgutabhängig, Platz für ganzen Unterarm
Neigungabwärts verstellbar bis -20°
an Säulennähmaschinenhöhenverstellbar
neigbar
drehend gelagert
Fußschalterfrei verschiebbar
möglichst flach
leichtgängig
im Stehen beide Füße in einer Höhenebene
im Sitzen bei fester Nähtischhöhe um bis zu 250 mm
höhenverstellbar