DGUV Information 201-022 - Handlungsanleitung für die Arbeit mit Geräten zur provisorischen Rohrabsperrung

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Handlungsanleitung für die Arbeit mit Geräten zur provisorischen Rohrabsperrung
(DGUV Information 201-022)

Information

ccc_1749_as_6.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband
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Stand der Vorschrift: Ausgabe August 2022

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Änderungen zur letzten Ausgabe Juli 2015:

  • Das Kapitel 3 "Allgemeine Bestimmungen" wurde gestrafft.

  • In Kapitel 4 "Arbeiten mit Rohrabsperrgeräten" wurden die Formulierungen praxisnäher gewählt.

  • Das Kapitel 5 "Lagerung, Instandhaltung und Prüfung" wurde um den Abschnitt 5.1 "Lagerung" erweitert.

  • Die Inhalte des Abschnitts 5.3 "Prüfung" wurden erweitert.

  • Hervorzuheben ist der neue Anhang 2: Hier wird für die Anwenderinnen und Anwender die Berechnung der notwendigen Kräfte zur Sicherung eines Rohrabsperrgerätes durchgeführt.

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InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorbemerkung
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Allgemeine Bestimmungen3
Leitung und Aufsicht3.1
Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und Unterweisung3.2
Arbeiten mit Rohrabsperrgeräten4
Auswahl von Rohrabsperrgeräten4.1
Betriebsanweisung4.2
Maßnahmen vor Arbeitsbeginn4.3
Maßnahmen gegen die Gefahr unkontrollierten Verschiebens von Rohrabsperrgeräten und Ertrinken von Versicherten4.4
Sperrdruck/Gegendruck4.5
Ausbau4.6
Zusätzliche Bestimmungen für Rohrabsperrblasen und -kissen4.7
Zusätzliche Bestimmungen für Druckprüfungen4.8
Lagerung, Instandhaltung und Prüfung5
Lagerung5.1
Instandhaltung5.2
Prüfung5.3
Hinweise zur Erstellung einer BetriebsanweisungAnhang 1
Ermittlung der Dimensionierung einer Ausschubsicherung mittels KanthölzernAnhang 2
BezugsquellenverzeichnisAnhang 3

Vorbemerkung

DGUV Informationen richten sich in erster Linie an den Unternehmer und die Unternehmerin und sollen ihnen Hilfestellung bei der Umsetzung ihrer Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, DGUV Vorschriften und ggf. Regeln geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Der Unternehmer bzw. die Unternehmerin kann bei Beachtung der in diesen DGUV Informationen enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass die in DGUV Vorschriften und Regeln geforderten Schutzziele erreicht werden.

Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.