DGUV Information 201-022 - Handlungsanleitung für die Arbeit mit Geräten zur provisorischen Rohrabsperrung

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Abschnitt 4.4 - 4.4 Maßnahmen gegen die Gefahr unkontrollierten Verschiebens von Rohrabsperrgeräten und Ertrinken von Versicherten

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Abb. 1
Vom Hersteller vorgesehene formschlüssige Ausschubsicherung

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Abb. 2
Formschlüssige Ausschubsicherung mittels zimmermannsmäßigem Verbau

Wenn Gefährdungen durch unkontrolliertes Verschieben von Rohrabsperrgeräten für Versicherte bestehen, müssen die Rohrabsperrgeräte durch eine geeignete formschlüssige Sicherung gegen unkontrolliertes Verschieben oder Ausschub infolge Leitungsdrucks gesichert werden. Auf diese Sicherung kann nur verzichtet werden, wenn die Herstellerfirma des Rohrabsperrgerätes eine formschlüssige Sicherung nicht grundsätzlich verlangt. Zur Auswahl der geeigneten Ausschubsicherung können vorhandene Angaben der Herstellerfirma herangezogen werden. Liegen keine Angaben der Herstellerfirma vor oder wird ein bauseits hergestellter Verbau als Ausschubsicherung verwendet, ist eine Berechnung mit einem Sicherheitsfaktor von 1,5 durchzuführen. Da die Reibbeiwerte vielen Einflussfaktoren unterliegen und somit nicht eindeutig zu ermitteln sind, dürfen die Reibungskräfte zwischen Dichtkörper und Rohrinnenwand nicht berücksichtigt werden (Beispiel: Ergibt sich aufgrund des hydrostatischen Drucks eine Druckkraft von 10.000 N, muss der Verbau eine Längskraft von 15.000 N aufnehmen können). Bei wiederverwendbaren Ausschubsicherungen sind die Angaben der Herstellerfirma (z. B. Ein- und Ausbau, zulässige Kraftaufnahme) zu beachten.